Abschlussbericht der Expertengruppe“ Seismisches Risiko bei hydrothermaler Geothermie in Landau am 8. Dezember 2010

Grundaussagen der Expertenkommission weitgehend widerlegt

Auszug vom Schreiben der BI Landau an Herrn Dr. Bönnemann ( BGR) vom 4.02.2011:

…….bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu Ihrem Abschlussbericht zeitnah zu beantworten:

Als Vorbemerkung und Erinnerung hier noch Ihre Zusammenfassung des Abschlussberichtes von der Bürgerversammlung am 8.12.10 in Landau:

1. Seismologische Beobachtungen, Meldungen und Baugutachten ergeben ein plausibles Gesamtbild

2. Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem seismischen Ereignis in Landau vom 15.08.2009    mit dem Betrieb der geothermischen Anlage ist sehr wahrscheinlich.

3. Auswirkungen des Erdbebens : leichte nichtstrukturelle Schäden an empfindlichen Gebäuden nicht vollkommen auszuschließen; im Stadtgebiet von Landau konnte kein gemeldeter Schaden in einem nachweislichen Zusammenhang mit der Geothermie-Anlage gebracht werden.

4. Die Seismizität beim Betrieb geothermischer Anlagen ist beherrschbar.

Zu “Baugutachten”:

Wir zitieren Sie aus der Bürgerversammlung:
“Wir haben uns daran orientiert, dass es sich um vereidigte Gutachter gehandelt hat. Es waren sehr ausführliche Gutachten und nur auf der Grundlage dieser Informationen können wir ein entsprechendes Gesamtbild im Hinblick auf die Erdbeben aufbauen. Ich denke, die haben in das Bild konsistent hervorragend hineingepasst”.

Uns stellt sich nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen, Sie sprechen von Gutachten von “vereidigten Sachverständigen”, nun die Frage, wie Sie zu obigen Erkenntnissen gelangt sind. Das “Begehungsprotokoll” von PLANALYZE (Originalbezeichnung PLANALYZE) wurde linksseitig von einem Dipl. Biologen nach eigener Internet-Auskunft “Sachverständiger für Altlasten, Boden und Wasserkontamination” und rechts von einem Architekten unterschrieben. Das Unternehmen ist offensichtlich nicht zertifiziert und gibt auf telefonischer und schriftlicher Anfrage auch keine Auskunft über eine möglicherweise amtlich anerkannte, fachliche Kompetenz der Sachbearbeiter bzw. der Unterzeichner.
Besonders auffällig ist, dass Sie in Ihrem Bericht irreführende und falsche Auszüge aus den sogenannten Gutachten PLANALYZE präsentieren. Sie verschweigen, dass PLANALYZE die Schäden als “neue Risse, durch äußere Krafteinwirkung bedingt” beschreibt und auch erwähnt, dass sogar das Verbundpflaster im Hof des Anwesens sich verschoben hatte.
PLANALYZE bemerkt weiterhin: Aus Landau sind zudem Absenkungen des Bodens in Teilbereichen in einer Größenordnung von bis zu 15 cm in den Jahren 1955 bis 1994 bekannt, deren Einfluss auf die gemeldeten Schäden nicht auszuschließen ist. Auf Anfrage teilt die Rechtsabteilung der Stadt Landau mit:…”Das genaue  Ausmaß der Absenkungen ist im wesentlichen nur in der Nord-Süd-Achse, dem Verlauf der übergeordneten Nivellementstrecke, bekannt. Für den Bereich Werner-Heisenberg-Str. hat die Stadtverwaltung keine Kenntnisse, ob und in welchem Umfang es in den letzten Jahrzehnten Bodenabsenkungen gab. Es wird aber auch für äußerst unwahrscheinlich gehalten, dass die Bodenabsenkungen zu Einzelschäden führt, da die Absenkungen nicht einzelne Grundstücke betrifft, sondern großflächig, über das Stadtgebiet hinaus erfolgt”.
Nicht nachvollziehbar ist der von PLANALYZE dargelegte Zusammenhang zwischen den in 2009 gemeldeten Schäden und Landabsenkungen von 1955 bis ins Jahr 1994.
Die geschädigten Gebäude sind im Jahr 2000 erstellt!
ZORN konstatiert,”dass beim Bauvorhaben konstruktive Mängel vorliegen, die bereits im Vorfeld der Erdbebenereignisse vom 15. und 14.9.09 zu Rissbildungen geführt haben müssen”.
Wie können Sie sich die Widersprüche erklären?
Ihr Bericht zeigt auch deutlich, dass bereits seit Inbetriebnahme des GKW in 2007 Erdbeben registriert wurden. Die Betroffenen in der Werner-Heisenberg-Str. informierten das LGB-RLP über Erschütterungen bereits vor August 2009.
Warum informierte sich die Kommission nicht vor Ort bei den Betroffenen? Warum werden in Ihrem Bericht einseitige, aus dem Zusammenhang gerissene und irreführende Auszüge aus den jetzt entlarvten “Gutachten” aufgenommen? Offensichtlich wurden die Unterlagen nicht sorgfältig verifiziert.

Der Punkt 4 Ihrer Zusammenfassung ” Seismizität ist beherrschbar” wurde bereits am 12. und 15.12.2010 eindrucksvoll widerlegt.

In der Presseerklärung vom 13.12.10 erklärt das BGR der Öffentlichkeit, das Beben sei von wenigen Menschen verspürt worden. Auf unsere Nachfrage beim BGR, auf welche Informationen sich diese Aussage stützt, bezog man sich auf Pressemitteilungen bzw. Informationen vom LGB-RLP. Erstaunlich ist die schnelle und wie wir jetzt wissen, nicht zutreffende Bewertung über die Auswirkung und Intensität des Bebens vom 12.12.10. Die BI Landau besitzt zwischenzeitlich umfangreiche Informationen über Auswirkungen und Intensität der Dezember-Beben aus der Bevölkerung.
Weiterhin vermittelt Ihre Pressemitteilung den Eindruck, dass die Bodenschwinggeschwindigkeits-Meßsysteme, die vom Betreiber ” betreut” werden äußerst geringe Belastungen registriert hätten. Sie verschweigen, dass die Bodenschwinggeschwindigkeits-Messstationen nur auf den Messort bezogen aussagefähig sind. Dies bestätigen uns kompetente Messnetz-Betreiber, die nicht mit der Geothermie-Lobby zusammenarbeiten. Die Messstationen befinden sich dort, wo keine nennenswerten Schadensmeldungen bekannt sind. Wir bezweifeln, dass das vom Betreiber “betreute” Meßnetz korrekt  installiert und gepflegt wird. Auch die Meßdaten sind zu bezweifeln.
Ein Betroffener, der Gebäudeschäden anmeldete, berichtet, dass die Versicherung des GKW-Betreibers Schadensmeldungen wegen zu geringer Bodenschwinggeschwindigkeit, gemessen in ca. 500 m Entfernung vom Objekt, schon im Vorfeld ablehnt. Das ist auch ein Ergebnis Ihres Berichtes.

Unser Fazit:
Der Kommissionsbericht ist in  wesentlichen Grundaussagen fehlerhaft und stellenweise wird er wissenschaftlichen Ansprüchen nicht gerecht.

Im Abschlussbericht, Punkt 2.2 Schadensmeldungen, werden beispielsweise die “Baugutachten” von PLANALYZE und ZORN irreführend und falsch zitiert. Beide Unternehmen geben über die Qualifikation der ” Gutachter” keine Auskunft.
Gutachten der BI Landau widerlegen die Aussage, es gäbe keine strukturellen Schäden.

Bleibt nur noch die Aussage Ihrer Zusammenfassung “ein kausaler Zusammenhang zwischen dem seismischen Ereignis in Landau vom 15.08.2009  mit dem Betrieb der geothermischen Anlage ist sehr wahrscheinlich” übrig.
Das war allerdings durch die Aussage des LGB-RLP, Herr Dr. Ehses, im September 2009 schon bekannt.

Wir sehen Ihrer Stellungnahme zu unseren Fragen mit großem Interesse entgegen.

Herr Dr. Christian Bönnemann, Leiter des Fachbereichs B 4.3
Seismologisches Zentralobservatorium, Kernwaffenteststopp
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover und Vorsitzender der Expertenkommission antwortet:

…… Die Expertengruppe hat mit der Vorstellung und Veröffentlichung des Berichts in Landau am 8. Dezember 2010 ihre Arbeit abgeschlossen und sich aufgelöst. Sie bestand aus Seismologen und hatte den Auftrag, einen seismologischen Bericht zu verfassen. Die während ihrer Tätigkeit verfügbaren Baugutachten dienten lediglich zur Abrundung des zentralen Befunds. Das Ergebnis der Gutachten war konsistent mit den seismologischen Beobachtungen. Weitere Baugutachten, so auch die von Ihnen angeführten, wurden der Expertengruppe während ihrer Arbeit nicht vorgelegt.

Anmerkung BI Landau:
Der Fachbericht zu bisher bekannten Auswirkungen geothermischer Vorhaben vom Februar 2011, erarbeitet für den Bund/ Länder-Ausschuss Bodenforschung kommt im Kapitel 6 „Auswirkungen tiefengeothermischer Anlagen“ zur Erkenntnis:
„Aussagen zum seismischen Risiko werden bis zum Vorliegen fundierter Erkenntnisse der seismischen Fachwelt zurückgestellt“

„…… bei Stimulationsmaßnahmen können induzierte seismische Ergebnisse ( Erdbeben) ungewollter Stärke auftreten“