Beweislastumkehr bei Beben?

Geothermie Beweislast ist umgekehrt
Rheinpfalz
Bei Erdbeben ist zukünftig der Betreiber in der Beweispflicht.
In einem Artikel berichtet die Rheinpfalz darüber, dass bei zukünftigen Geothermiebohrungen die Beweislast umgekehrt sei. Sollte also die Erde beben, muss die Firma nachweisen, dass die Erschütterungen nichts mit dem Kraftwerk zu tun haben….
Weiterlesen im Duttweiler

Beweislastumkehr?

big-steinweiler – Montag, den 05. April 2010

Fakt ist jedenfalls, dass allein die Überschreitung der Grenzwerte nicht zu der erwünschten Beweislastumkehr führt, wie die Aussagen der Behördenvertreter im Artikel der RHEINPFALZ dies suggerieren wollen.
Bestreitet der Betreiber, dass die Erschütterungen (Erdbeben) von der Geothermieanlage verursacht wurden, und behauptet, dass sie von einem Erdbeben natürlicher Art herrühren, hilft die DIN 4150 nämlich keinen Schritt weiter. Denn die DIN 4150 stellt lediglich einen Zusammenhang zwischen Erschütterungen als solchen einerseits und der Wahrscheinlichkeit von Schäden in Abhängigkeit von der erschütterungsbedingten Schwingungsgeschwindigkeit andererseits her. Zur Ursache der Erschütterungen trifft die DIN 4150, welche Erschütterungen im Bauwesen zum Gegenstand hat, keinerlei Aussage. Dies bedeutet, dass die Ursache der Erschütterungen ungeachtet der DIN 4150 vom Geschädigten jedenfalls dann zu beweisen ist, wenn die Bergschadensvermutung nicht gilt.
(…)
Wir halten jedenfalls fest, dass die
Sicherheit, in der uns die Vertreter des Landesamtes für Geologie und Bergbau mit ihren in der RHEINPFALZ wiedergegebenen Äußerungen wiegen wollen, aus den oben dargelegten Gründen nicht nur trügerisch ist, sondern überhaupt nicht existiert. Vielmehr stehen die betroffenen Bürger angesichts hochrisikobehafteter Technik einerseits und ungeklärten Haftungsfragen andererseits nach wie vor im Regen.
Unabhängig von allen existierenden Beweislastregeln bleibt selbst dann, wenn die – zumal wiederlegbare – Bergschadensvermutung gelten würde, darüber hinaus die Frage offen, wie ein einzelner Bürger einen erlittenen Schaden gegen einen Betreiber, hinter dem ein finanzkräftiger Großkonzern steht, überhaupt effektiv, also zügig und ohne auf Schäden ganz oder auch nur teilweise sitzenzubleiben, durchsetzen kann. Jahrelange kostenträchtige Prozesse durch alle Instanzen mit zahlreichen Gutachten sind nichts Ungewöhnliches.
ausführliche Stellungnahme aus Steinweiler / lesen