Bürgerbegehren Wielenbach – mehr als doppelt so viele Unterschriften wie nötig

Kreisbote, 30.3.2012
Von KATHARINA GSÖLL

»Gefahren sind nicht absehbar«

Bürgerbegehren gegen Geothermie: Mehr als doppelt so viele Unterschriften wie nötig

Wielenbach – Dass es bezüglich des geplanten Geothermiekraftwerkes in Wielenbach ein Bürgerbegehren geben wird, steht nun so gut wie fest. 579 Unterschriften waren es, die Vertreter der „Bürgerinitiative für das Oberland“ (BifO) in dieser Woche an Bürgermeister Korbinian Steigenberger übergaben. Etwa 250 wären mindestens nötig gewesen.
„Ich bin dafür, dass in der Gemeinde Wielenbach kein Tiefengeothermie-Kraftwerk entsteht, und die Gemeinde Wielenbach alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um den Bau des Tiefengeothermie-Kraftwerkes zur Stromerzeugung auf Wielenbacher Flur zu verhindern.“ So soll die Fragestellung lauten.

Die BifO beruft sich vor allem auf § 35 Absatz 1 des Baugesetzbuches, der besagt, „Tiefengeothermische Anlagen sind im Außenbereich wegen fehlender notwendiger Grundstücksbezogenheit nicht bauplanungsrechtlich privilegiert und damit nicht zulässig“.
Für BifO-Mitglied Dr. Andreas Karrer ist es bemerkenswert, dass so viele Bürger innerhalb kürzester Zeit mit Fragen auf die BifO zugekommen seien: „Es herrscht eine große Unsicherheit. Wir wollen die Geothermie nicht grundsätzlich ablehnen, wir wollen, dass die Bürger genau aufgeklärt werden.“ Die Sorgen der Bürger sollen ernst genommen und vor einem „OK“ für das Kraftwerk die Risiken geklärt werden. Dies sei derzeit nicht der Fall. „Die Gefahren sind nicht absehbar“, sorgt sich auch Gerhard Weber, 2. Vorsitzender der BifO.
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