„ Die einen hoffen, die anderen bangen“

vom 27.03.2010

Gegendarstellung

Zu den wesentlichen Punkten nehmen wir Stellung:

  1. RHEINPFALZ: W.M. bezichtigt Herrn Hauffe öffentlich der Lüge
    Diese angebliche Aussage ist von der RHEINPFALZ frei erfunden.
    Richtig ist, nach den Erfahrungen und den vorliegenden Dokumenten, dass nach Auffassung von W. M. und anderen Geschädigten, die Geo x Ihre Glaubwürdigkeit verwirkt hat.
  2. RHEINPFALZ: Gutachter von W. M. abgelehnt
    Der von Geo x vorgeschlagene Sachverständige zur Begutachtung unserer Schäden ist von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken und für landwirtschaftliches Bauwesen.
    W. M. schreib an Geo x: Wir können hier keine Fachkompetenz als Sachverständiger für die Schäden an unserem Gebäude feststellen. Herr Dr. Sauer von der Landwirtschaftskammer bestätigte uns telefonisch, dass die Bestellung durch die Landwirtschaftskammer nur den genannten Bereich betrifft.
    Geo x schreibt uns :……“ Was die Kompetenz von Dipl. Ing. ….. angeht, kann ich Ihnen versichern, dass er uns von der Architektenkammer empfohlen wurde und wir keinen Grund sehen seine fachliche Kompetenz anzuzweifeln“
    Auf Anfrage schreibt uns die Kammer: „ …die Aussagen von Geo x GmbH verwundern. Eine Empfehlung der Architektenkammer für Herrn Architekt….. zur Begutachtung von Bauschäden in Folge des Erdbebens in Landau ist nicht erfolgt
  3. RHEINPFALZ: Mittlerweile ist Müller ein Gutachten zugestellt worden. Rissbildungen am Bauvorhaben“ seien „ vornehmlich auf konstruktive Unzulänglichkeiten der Gebäudekonzeption“ zurückzuführen, heißt es darin….
    Richtig ist: W. M. liegen bis zum heutigen Tag, 29.03.2010, keinerlei Gutachten vor.
    Nach Begutachtung der Schäden durch Sachverständige der Geo x- Versicherung CHARTIS am 15.10.09 forderte W. M. die Versicherung mehrmals auf, den Untersuchungsbericht zu übermitteln.
    Nach der Begutachtung am 15.10.09 äußerten sich die Gutachter in der Abschlussbesprechung unter Zeugen, dass sie von dem Schadensbild überrascht seien und d
    ie Schäden eindeutig von externen Ereignissen ausgelöst wurden. Bei einem weiteren Kontakt wurde bestätigt, dass unser Gebäude als Referenz- Schadensobjekt beschrieben wird.
  4. RHEINPFALZ: Der Gutachter bemängelt, dass Müller keine Bauunterlagen zur Verfügung gestellt habe, eine Untersuchung deshalb stichprobenartig erfolgt sei.
    CHARTIS schreibt am 4.11.09: …. In Ihrem Schreiben vom 3.11.09 bitten Sie widerholt um Übersendung des Gutachtens. Wie Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt wurde, ist die bisher erarbeitete Stellungnahme des SV-Büro Planalyse ein Entwurf, der noch nicht abschließend ist und weiteren Prüfung bedarf. Die Ursachenfeststellungen sind gerade bei Ihrem Objekt ( Poroton-Bauweise) äußerst schwierig und umfassend. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch auf Herausgabe des Gutachtens nicht nachkommen können
    CHARTIS schreibt am 10.11.09: ….bezüglich Ihrer Schadensmeldung….wurde bereits eine Ortbesichtigung und Dokumentation durchgeführt. Zur weiteren Bewertung möchten wir Sie noch bitten, folgende Unterlagen zum Gebäude dem SV…. Zur Verfügung zu stellen:
    1. Statische Berechnung einschl. Pläne
    2. Grundrisse , Schnitte und Ansichten der Architektenplanung
    3. Soweit vorhanden ein Bodengutachten, welches Aussagen über die Bodenzusammensetzung/-beschaffenheit enthält…..

    W.M.: Nach Weigerung der Versicherung das Gutachten der drei Sachverständigen vom 15.10.09 vorzulegen, waren wir nicht mehr bereit, unsere Unterlagen außer Haus zu geben.

    Am 10.11.09 schrieb W. M an CHARTIS: … Ihrem Schreiben entnehmen wir, dass Sie das Gutachten nicht herausgeben wollen. Als Begründung führen Sie die Poroton-Bauweise an, die nach Ihrer Auffassung die Ursachenfeststellung äußerst schwierig und umfassend werden lässt. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Ihre Begründung barer Unsinn ist. Dies bestätigen auch der Poroton-Hersteller, Architekt, Statiker und der Bauunternehmer.

    Wir informierten CHARTIS am 16.11.09 , dass alle Bauunterlagen in unserem Haus eingesehen werden können.

    Am 27.11.09 konnte ein weiterer Versicherungs-Gutachter alle Unterlagen einsehen bzw. prüfen.
    Am 20.11.09 forderten wir Geo x auf, die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen.
    Nachdem Geo x nicht reagierte, forderten wir Geo x am 15.12.09 auf, bis spätestens 28.12.09 hierzu Stellung zu nehmen.
    Am 4.01.2010 schreibt die Rechtsanwaltskanzlei GL der Geo x : … die geo x GmbH hat uns gebeten, die Berechtigung des … geltend gemachten Schadensanspruchs zu prüfen. Diese Prüfung war innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist über die Weihnachtsfeiertage nicht abzuschließen. Wir bitten darum, die Frist zur Beantwortung Ihres Schreibens bis zum 1.Februar 2010 zu verlängern.
    Am 1.02.2010 schreibt uns GL: … mit Schreiben vom 28.12.09 baten wir, die Frist zur Beantwortung Ihres Schreibens vom 15. 12.09 bis zum 1.02.10 zu verlängern. Die Antwort verzögert sich. Es steht noch ein Gutachten aus. Wir werden uns melden, sobald es vorliegt.
    Am 5.02.10 schreiben wir an GL: …. Sie teilen mit, dass ein Gutachten noch ausstehe. Aus weiteren Fällen wissen wir, dass Gutachten bereits vorliegen. Wir dürfen Sie daher bitten, uns die bereits vorhandenen Gutachten zur Verfügung zu stellen….

    Bis zum heutigen Tag erhielten wir keinerlei Gutachten

    Am 9.03.10 schreibt uns GL: „… Herr W. Müller hat den Ersatz von Schäden an dem Gebäude … verlangt. Der Vorgang wurde geprüft. Die Prüfung ist zum Ergebnis gekommen, dass die Schäden nicht auf externe Ereignisse zurückgehen. Die Mandantin hat daher keine Veranlassung, Ansprüche Ihres Mandanten anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten“.

    Die Schäden am Bürohaus und bei weiteren Geschädigten haben sich seit den Erdbeben im August und September 2009 weiter ausgeweitet.
    Dem Betreiber und Eigentümer des Kraftwerkes und der RHEINPFALZ ist dies bekannt. Kontrollmarken von vorhandenen Rissen sind ebenfalls durchgerissen. Außenwanddurchrisse sind hinzugekommen.
    Die Schadensweiterentwicklung ist dokumentiert.

  5. RHEINPFALZ, 27.03.10: „ Seit Jahresbeginn haben wir keine Gutachter mehr rausgeschickt, weil die seismischen Ereignisse mehr als ein Vierteljahr zurücklagen“, so Hauffe. Zudem hätten die Sensoren der Messgeräte seit Aufnahme des Probebetriebs nicht mehr angesprochen.
    Anmerkung: Am 14. März 2010 war wieder ein „seismisches Ereignis“ ( Erdbeben) mit einem Mittelwert von 1,3 StMag, wobei 3 Messstationen 2,63 StMag melden. Epizentrum: Landau Bahnhof ( Quelle: Landeserdbebendienst Freiburg und Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz)
    Am 23.03.10 Frau Schwarz, RHEINPFALZ und das Wirtschaftsministerium Informiert. Herrn Schmidt vom Landesamt für Geologie Rheinland-Pfalz am 23.03.10 um Bekanntgabe der Meßstation- Positionen gebeten. Herr Schmidt hat die Frage weitergeleitet: Noch keine Rückantwort.
  6. Rheinpfalz, 27.03.10: Der unter Druck austretende und aufsteigende Thermal-Wasserdampf sei auf radioaktive Kontamination untersucht worden und zwar mehrfach, beantwortet Herr Hauffe die zweite Frage Müllers…. Darin wird bescheinigt, dass die Werte unterhalb der Grenze liegen, die „ Arbeiten damit gegenüber der Behörde nicht anzeigepflichtig sind“. Das Gutachten liege Bergamt und Gewerbeaufsicht vor, so Hauffe. Fakt sei, dass Wasser, je tiefer aus der Erde gefördert, desto stärker radioaktiv belastet sei. Das Gutachten zeige jedoch, dass „ jede Küchenarbeitsplatte stärker belastet“ sei als das Thermalwasser.
    Anmerkung: Entscheidend für die Anwohner sind die von dem Kraftwerk ausgehenden Umweltbelastungen, die permanent zu überwachen sind. Herr Hauffe geht ebenfalls nicht auf die zu hohe Lärmemissionen ein.

    Widersprüchliche Aussagen der geo x:
    1. RHEINPFALZ 11.02.10, Störfall am 4.02.10:
    Herr Hauffe: Von einem Störfall kann keine Rede sein……..Bei der Wolke, die in solchen Fällen sichtbar ist, handele es sich um reinen Wasserdampf, der aus dem Becken aufsteige.
    Anmerkung hierzu: Bilder zeigen, dass aus zwei Schornsteinen Thermalwasserdampf aus zwei Überdruckventilen in die Atmosphäre gelangt und bis zu 300m sichtbar ist. Die dampfenden Auffangbecken haben nur einen geringen Anteil.
    Das Thermalwasserdampf , wie am 4.02.10 unter Druck in die Atmosphäre gelangt, ist kein Einzelfall
    Die Frage des Salzgehaltes, der etwa 3-mal größer als das Nordsee-Wasser sein soll, wird nicht beantwortet.

29.März 2010, Werner Müller

„ Die einen hoffen, die anderen bangen“