Gefahren Grundwasser / Trinkwasser durch Erdbohrungen

Freiburger Badenova warnte kürzlich vor einem „Wildwuchs beim Bohren von Erdwärmesonden“, womit „erhebliche Gefahren für die Qualität des Grundwassers und damit mittelbar auch des Trinkwassers“ entstünden. Zwei Vorfälle hat es in jüngster Zeit in Freiburg gegeben: Einmal wurde eine Quelle angebohrt, einmal ein Kanal. „Die Wasserwirtschaft ist in tiefer Sorge“, sagte daraufhin Johann-Martin Rogg von der Badenova. Befürchtet wird etwa, dass Schadstoffe durch bislang undurchgängige Deckschichten ins Tiefenwasser gelangen.

Wasserexperte Rogg fordert ein Verbot grundwassergefährdender Stoffe als Wärmetauscher-Medium in Trinkwasserschutzgebieten der Zone III. Dieses umfasst das gesamte Einzugsgebiet einer Wasserfassung. Bisher wird zum Beispiel in Baden-Württemberg selbst in Wasserschutzgebieten der Einsatz von Glykol von den Behörden akzeptiert. Zudem müsste eindeutig geklärt werden, dass die Bauherren für mögliche Schäden der Bohrung haften, sagt Rogg. Und schließlich sei die Frage eines Rückbaues solcher Anlagen verbindlich zu klären, für den Fall, dass dies aus Gründen des Grundwasserschutzes nötig werden sollte. „Es kann nicht sein, dass wir sehenden Auges die Wärmepumpen von heute zu den Altlasten von morgen werden lassen und es bleibt unklar wer dann für die womöglich teuren Folgen aufzukommen hat“, formuliert Rogg.

Werner Bußmann vom Bundesverband Geothermie hält solche Befürchtungen hingegen für einen „schlechten Witz“. Dass man durch Erdbohrungen keine zwei Grundwasserstockwerke verbinden dürfe, sei allen Beteiligten klar, und es gebe „kaum einen Bereich, der stärker reguliert ist als die Erdbohrungen“. Im Schadensfall ist die Frage der Haftung gleichwohl strittig, denn es herrscht hier eine ziemliche Rechtsunsicherheit.
Quelle: http://www.neueenergie.net/index.php?id=1848

 

Veränderungen der physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften des Grundwassers 

Durch den Wärmeentzug bzw. –eintrag werden der Boden und das Grundwasser abgekühlt bzw. erwärmt, wodurch sich die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften des Grundwassers verändern. Diese Veränderungen der Grundwasserqualität stellen eine Gewässerbenutzung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar.

Gewässerbenutzungen bedürfen daher einer wasserbehördlichen Erlaubnis.
Die Temperatur des Bodens und Grundwassers hat einen entscheidenden Einfluss auf alle Stoffwechselvorgänge von Organismen und auf chemische und physikalische Vorgänge. Bei Temperaturabsenkungen verlangsamt sich die biologische Aktivität im Boden, so dass ein positiv zu wertender Abbau im Boden nicht mehr in der zur Verfügung stehenden Zeit ablaufen kann.
Da Bakterien, Amöben und andere Kleinstlebewesen an eine bestimmte Temperatur angepasst sind, kann die Abkühlung im Boden und Grundwasser die Lebensgemeinschaft von Mikroorganismen maßgeblich verändern und es kann ggf. zu Verschiebungen der Artenzusammensetzung kommen. Durch die Erhöhung der Grundwassertemperatur verschlechtern sich die Selbstreinigungsprozesse im Boden und Grundwasser und, sofern der Temperaturanstieg bis in den Wurzelbereich der Pflanzen reicht, der Pflanzenbewuchs durch Störungen der Wachstumsphasen und im Trinkwassernetz steigt mit zunehmenden Temperaturen die Gefahr der Verkeimung.
In den Wasserschutzgebieten hat die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser uneingeschränkten Vorrang vor thermischen Grundwasserbenutzungen.
Quelle: Senatsverwaltung Berlin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz