öffentliche Gemeinderatssitzung am 09.09.2010

Aus den “Seeshaupter Stimmen”

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.09.2010 wurde mit zwei Gegenstimmen der “Bauantrag BE Geothermal GmbH, Errichtung eines Geothermie-Heizkraftwerkes in Bernried” genehmigt.

Protokoll, Auszüge aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.09.2010 in Bernried

Tagesordnungspunkt 193

– der Bauantrag „Geothermiekraftwerk“ läuft seit 4 Jahren

– hierbei fiel bei der Präsentation des Bauplanes vom Werksgelände auf, dass die Bohrplattform drei Bohrlöcher aufweist

– kompetente Leute zu gewinnen sei, gemäß den Ausführungen des Vorsitzenden des Bauausschusses, gescheitert

– Bürgermeister Steigenberger: „Die Gemeinde muss dem Antrag für ein privilegiertes Bauvorhaben zustimmen, wenn das Landratsamt es genehmigt hat; vgl. §§31,34,35(1)3,36(2) Bundesbaugesetz, BBauG“, ein Widerspruch ist nicht/und wenn, nur schwer möglich, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen

– eine Ablehnung kann auch nicht erfolgen, wenn öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Dies sieht der Gemeinderat ebenso (Ausnahme 2 von 12 Mitgliedern und Bürgermeister)

– wenn der Gemeinderat einem privilegierten Bauantrag, der vom Landratsamt genehmigt ist, nicht binnen 2 Monaten zustimmt, gilt er als genehmigt

– Bürgermeister: „Gemeinderat will beraten und genehmigen.“

– Bürgermeister hat mit dem Juristen des Landratsamtes telefoniert und sich abgesichert

– Aufgabe der Gemeinde ist es lediglich zu prüfen

  1. 1. ob ein Formfehler begangen wurde
  2. 2. wo die Planungshoheit liegt (hier Landratsamt)
  3. – dieser Standort sei bestens, da man mit der Erdwärmeleitung nächstmöglich zur Klinik anschließen kann

– bei keinem der Projekte wurden alternative Standorte geprüft

– denn die Gemeinde hat den Standort nicht zu prüfen

– die Gemeinde hat kein alternatives Vorschlagsrecht

– für das Gelände liegt kein Bebauungsplan vor

–  Grundstück, Gebäude;

  1. 1. Größe Bohrplatz 13.300 m²
    1. 2. Größe später für Heizkraftwerk 9.500 m²
    2. 3. Eigentümer war Lorenz Johann Mayer; Nachbar hat noch keine Unterschrift geleistet
    3. 4. Standort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet, wenig Belastung für Mensch und Natur
    4. 5. Zulassungsbegründung: privilegiert nach §35(1) BBG
    5. 6. gem. Gutachten des Antragstellers BEGeothermal sind die best möglichen geologischen Voraussetzungen gegeben, das heißt:

6.1. keine Störungen aus dem Malm

6.2. kein Strukturbruch (nicht unter Werksgelände)

6.3. die Hauptstörungslinie verläuft zwischen den Hubpumpen und den Reinjektionspumpen, also zwischen Karpfenwinkel und Sportplatz Haunshofen.

  1. 7. Lage optimal für Leitungswege für Fernwärmeabnehmer u.a. Klinik Höhenried (1.850 m Leitungsweg. – Anmerkung: Kosten pro Leitungsmeter vor 10 Jahren ca. 5.000 EUR)
  2. 8. Höhe Betriebsgebäude : 9-11 m (die Zustimmung der Bahn liegt noch nicht vor)
  3. 9. Chemikalienlager, Absetzbecken, Klär-/Auffangbecken

10.  Klärbecken 7.000 m³; Abwasserkanal als Zuführung in Ringkanalisation (für die Beurteilung und Genehmigung ist Gemeinde nicht zuständig, dies ist das Bay. Landesamt für Umwelt – betroffen: Abwasserzweckverband Starnberg (Anmerkung: Bgm. Steigenberger ist stellv. Vorstand)

– Wasserversorgung

Brauchwasser 60 Liter/Sekunde (während der Bohrphasen). In der Testphase werden innerhalb 14 Tagen 7.000 m³ benötigt, über die zur Verfügungsstellung wurde keine Aussage gemacht .Abwasser davon sind 40 Liter/Sekunde, die in den Ringkanal laufen (Anmerkung: ungeklärt ist, was mit den Schadstoffen u.a. Arsen, das in der Vorklärung nicht abgefangen werden kann, passiert)

  • 1. Für Niederschlags-, Sanitär- und Brauchwasser sind zwei Abwasserleitungen vorgesehen.
  • 2. Der Vorfluter wird mit einem KW-Detektor versehen, der u. a. kein Arsen oder ähnliche Substanzen identifiziert.
  • 3. Ein Brunnen für Brauchwasser wird gebohrt, da bestehende Kapazität nicht ausreichend, Ort: an der Bernriederstrasse nach Unterzeismering.
  • 4. Zusätzlich wird öffentliche Wasserversorgung in Anspruch genommen, zunächst über Tanklaster bzw. über zu erstellende Zuleitungen für Trinkwasser.
  • – Straßenanbindung

    1. 1. Forststrasse (63) und eine alte Forststrasse einspurig – einschl. Ampelregelung und Ausweichstellen.
    2. 2. Anbindung muss ausgebaut werden. (Anmerkung: fraglich ist, ob nicht auch die Verbindungsstrasse Unterzeismering und Kampberg ausgebaut werden muss).
    3. 3. Ein Verkehrskonzept gibt es vonseiten der Gemeinde bis heute nicht.

    –  Naturschutz, hinsichtlich einer Umweltverträglichkeitsstudie des Antragsstellers, BEGeothermal GmbH sind/ist

    1. 1. öffentliche Belange nicht betroffen
    2. 2. die Umweltverträglichkeit gegeben
    3. 3. keine Beeinträchtigung des Gewässerschutzes zu befürchten (Auweiher, Rödlbach)
    4. 4. Standort nicht in einem Wasserschutzgebiet
    5. 5. ein kleines Biotop ist in Kraftwerksnähe, für das angeblich Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen (Schutzzaun amphibiendicht)
    6. 6. Schallschutzgutachten der Firma Müller-BBM, nach Vorgaben der BEGeothermal erstellt, liegt vor (Anmerkung: beinhaltet ausschließlich die Bohr- und Förderphase, nicht aber die Reinjektion/Verpressung); Werte liegen im Durchschnitt unter den Grenzwerten der TA Lärm (Tabelle vorgelegt)
      (Anmerkung BIF UNAE – Auszug:
      Turbinen, Generator, Wärmetauscher
      Basierend auf Messungen an einer vergleichbaren Anlage (Landau?) ist ein Schallleistungspegel von ca. 112 db(A) zu erwarten. Die Turbinen und der Generator werden mit einer Schallschutzkapsel ausgerüstet, sodass von diesen Anlagen eine Schallleistung von 92 dB(A) emittiert wird.
      Harizontallüfter
      Basierend auf den technischen Daten eines Ventilators errechnet sich ein Schallleistungspegel von 85 dB(A). Bei insgesamt 48 Lüftern ergibt sich eine Gesamt-Schallleistung von 102 dB(A) )

    – Folgende Schutzgüter wurden gemäß Gutachterbeauftragung (Dipl.Ing. Wurm) der BE Geothermal geprüft. Es wurden keine Beeinträchtigung diagnostiziert hinsichtlich

    1. 1. Wasser
    2. 2. Boden
    3. 3. Luft (CO2-frei)
    4. 4. Pflanzen/Tiere (beeinträchtigt: Goldammer, Zauneidechse – bes. am Bahndamm – für diese wird angeblich an einem Drumlin ein Platz „gehobelt“ – Anmerkung: Drumlins stehen unter Schutz!) und Gelbbauchunke)
    5. 5. Landschaftsbild
    6. 6. Mensch
    7. 7. Kultur
    8. 8. Natur- und Landschaftsschutz (keine nachhaltige Schädigung bei Testbohrung)
    9. 9. Klima, angeblich keine Auswirkung, auch nicht bei Inversionslage

    – Kühlung

    Laut gleichem Gutachten werden 66 Ventilatoren auf einer Fläche von 4.600 m² zu keiner Erwärmung der Umgebung führen. Es wird auch definitiv zu keiner Schwadenbildung kommen

    Begründung des Gutachtens:

    1. 1. die Wärme steigt direkt in 700-900 m Höhe auf
    2. 2. daher sind keine bodennahen Luftschichten betroffen.

    – Energiekonzept, Gemeinde

    1. 1. ist seit 1,5 Jahren geplant, liegt aber noch nicht vor (Anmerkung: ob bereits in Bearbeitung wurde nicht ausgeführt)
    2. 2. von dem Betreiber, der  BEGeothermal, liegen hinsichtlich der Energieausbeute keine belastbaren Zahlen vor; diese sollen Ende Oktober 2010 vorliegen

    – Einwände von 2 Gemeinderäten/-in

    1. 1. Argumente gegen Bauantrag:

    1.1.  öffentliche Belange überhaupt nicht berücksichtigt

    1.2.  66 Lüfter mitten im Landschaftsschutzgebiet!

    1.3.  Umweltverträglichkeit nicht ausreichend bewiesen

    1.4.  in präsentiertem Gutachten werden die Wiesen mit 0,0% ökologischer Bedeutung ausgewiesen (Anmerkung: werden als „Witz“ bezeichnet)

    1. Unversehrtheit der Landschaft durch großes Kraftwerk nicht gegeben.

    Die Einwände, die mehrfach vorgetragen werden, werden zurückgewiesen.

    Fazit:

    Über 1 ½ Stunden wurde aus dem Bauantrag und dem von dem Antragsteller beauftragten Gutachten, das allen Gemeinderäten vorlag, in Auszügen vorgelesen.

    Die Diskussion, die nur ca. ½ Stunde dauerte, war keine echte Diskussion. Sie war von einem, dem Anschein nach, abgestimmtem Konsens der Mehrheit des Gemeinderates geprägt. Eine entsprechend formulierte Beschlussfassung wurde vor der Abstimmung verlesen.

    Herr Bürgermeister Steigenberger führte abschließend aus, dass ein „relativ unbedenklicher“ Standort gefunden sei (Zitat u.a.: „Die fette Wiesn ist eh schon abgestorben“) und es zu keiner Wolkenbildung kommen würde.

    Darüber hinaus haben die Seismikverfahren, nach Ausführung von Herrn Steigenberger, bereits im Vorfeld 2 Mio. EUR gekostet. Man gehe daher davon aus, dass keine Erdbebengefahr bestehe, wie auch die BEGeothermal in ihrem Gutachten ausgeführt habe.

    Anmerkung:

    Zu den geologischen Problemen in anderen Geothermalprojekten wurde nicht Stellung genommen.

    Unstrittig ist es in diesem Zusammenhang, dass es keine Erfahrungen von Projekten dieser Dimension gibt.

    Auch die Wissenschaft macht, entgegen den Ausführungen der Gutachter der Bauantragsteller, keine Aussagen zu den Risiken, behauptet Bürgermeister Steigenberger – diese sind aber vorhanden.

    Alle potentiellen Risiken werden durch die von dem Bauantragsteller BEGeothermal beauftragten Gutachter kategorisch ausgeschlossen.

    Es ist daher berechtigter Weise der wissenschaftlich begründete gutachterliche Ansatz in Frage zu stellen.

    In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 9. September 2010 ist bei den Besuchern der Eindruck entstanden, dass ausschließlich die Bohr- und Förderphase beantragt und genehmigt wurde. Nicht aber die Baumaßnahmen zur Rückführung (Reinjektion, die den Arbeitskreislauf des Kraftwerks erst schließt).

    Die „geringfügigen“ Schallbelästigungen auf dem beantragten Werksgelände, die in dem von der BE Geothermal beauftragten Gutachten bei Firma BBM-Müller GmbH erarbeitet wurden, liegen weit unter den zulässigen Grenzwerten, bezogen sich nur auf die beiden Förderbohrungen.

    Zu dem Standort der Reinjektion und der dort entstehenden Lärmemission, für den kein Bauantrag gestellt wurde, wurde keine Aussage getroffen.

    Abschließend ist anzumerken,

    dass bei den Beobachtern der Eindruck entstanden ist, dass der erklärte Wille zur Genehmigung des (bau- und tiefenmäßig) größten Geothermiekraftwerks bereits bestand; entsprechend war das Abstimmungsergebnis.

    Die Gemeinde Bernried ist aktuell mit ca. 1,9 Mio. EUR verschuldet. Es ist beabsichtigt, sich durch Zuschüsse und Grundstücksverkäufe zu sanieren.

    Bei dieser wirtschaftlichen Situation erscheint die Investition in ein teures und kostenintensives Fernwärmenetz, nur auf Basis fiktiver Wirtschaftlichkeitsberechnungen, als sehr ambitioniert und wäre in der freien Wirtschaft, ohne Eigenkapital i.H.v. min 30% der Investitionssumme, die sich auf größer als 50 Mio EUR beläuft, nicht darstellbar. Auf Basis der Kosten von vor ca 10 Jahren würde allein für das Leitungsnetz eine Investitionsumme von mindestens ca 10 Mio. EUR anfallen.

    Mit besten Grüßen aus Seeshaupt, Ihr Peter v. Jungenfeld

    PS:

    Die Bürgermeister am Starnberger See scheinen die Geothermie zu begrüßen.

    Es stellt sich die Frage, wie lange der Konsens bestehen bleibt, wenn die ersten Brunnen den Nachbargemeinden dank Geothermieprojekten versiegen?

    Die Verantwortlichen brauchen sich dann, zumindest über ein Thema, keine Gedanken mehr zu machen: die nächste Wahl.

    Fortsetzung folgt.

    Aus den “Seeshaupter Stimmen”