GKW Bernried – Verwaltungsgericht: Umweltverband habe keine Klagebefugnis

SZ – 6.Dezember 2012

“Kaum Hoffnung für Kraftwerks-Gegner
Gericht will Klagen von Anwohnern und Bürgerinitiative abweisen.”

berichtet die Süddeutsche Zeitung.

“Die Vorsitzende Richterin bezog sich dabei unter anderem auf eine Entscheidung der obersten Instanz, des Verwaltungsgerichtshofs (VGR). Der, so sagte sie, habe in einem Eilverfahren “mit sehr deutlichen Worten festgestellt, dass die Klagen “unzulässig” seien.
Da die Voraussetzungen für eine “Umweltrechtsverträglichkeitsprüfung” der Anlage nicht vorliegen, habe ein Umweltverband auch keine Klagebefugnis. (…)

Das Urteil wird Anfang des neuen Jahres erwartet.

Der BI-Anwalt Dr. Fingerhut wird weiterhin alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

 

Anträge zur Änderung des Bergrechts:

Die SPD-Fraktion hatte in einem Antrag (17/9560) mehr Transparenz bei bergrechtlichen Verfahren und eine stärkere  inbeziehung des Umweltschutzes gefordert.

Die Linksfraktion verlangte in einem Antrag (17/9034), dass die Interessen der Umwelt und der vom Abbau von Bodenschätzen betroffenen Menschen angemessen berücksichtigt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Gesetzentwurf (17/9390) eingebracht, in dem eine einheitliche Bergbau-Förderabgabe in Höhe von zehn Prozent vorgesehen ist. Schließlich verlangte die Fraktion in einem Antrag (17/8133) eine öffentliche Interessenabwägung „zwischen den potenziell positiven Wirkungen des Bergbaus für die Gesellschaft und seinen negativen Folgen für die betroffenen Menschen“.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie lehnte im Juni diesen Jahres (2012) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP diese drei Anträge und einen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zur Änderung des Bergrechts ab.

GKW Bernried - Verwaltungsgericht: Umweltverband habe keine Klagebefugnis