Mauerstetten / Kaufbeuren – Öffentlicher Kriterien- und Fragenkatalog…

Projekt Mauerstetten / Allgäu 2.0

Agenda21 Arbeitskreis Klimaschutz Kaufbeuren
Bund Naturschutz Kaufbeuren 

Öffentlicher Kriterien- und Fragenkatalog…
Transparenz-Katalog
Antrag auf Aussetzung…

Geothermie-Versuchs-Projekt bei Mauerstetten-Kaufbeuren 

A. Anlass 

Nach den jeweiligen Geothermie-Berichterstattungen in der Allgäuer Zeitung, bisher in Kaufbeuren und Umgebung eigentlich die einzige „Mauerstetten-Geothermie-Projekt-Informationsquelle“, haben sich vor allem in der jüngeren Vergangenheit viele neue Fragestellungen ergeben. Diese stehen insbesondere in Zusammenhang mit einer offensichtlichen Konsolidierung der dortigen Geothermie-Projekt-Ziele unter Vornahme eines Geothermie-Systemwechsels, der zunächst offenbar als reines „Versuchs“-Projekt in Erscheinung treten soll…

Bergdirektor Zimmer vom Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft…schrieb am 28. 1. 2010 (Mail) u. a.: 

„…Sollte ein petrothermales System (Anm.: in Kaufbeuren) weiterverfolgt werden, wäre es neben dem Projekt in Bad Urach (das aufgegeben wurde) der zweite Versuch in Deutschland und der erste in Bayern, Geothermie mit petrothermalen Systemen zu erschliessen. …“ 

„… 95 % des geothermischen Potentials Deutschland sind nur mit petrothermalen Systemen zu erschliessen, da die hydrothermalen Vorkommen lokal begrenzt sind und sich im Raum Schwaben zudem die Erschließung hydrothermaler Vorkommen hinsichtlich der Fündigkeit durch das Projekt als geologisch und wirtschaftlich riskanter erwiesen hat. 

Die Erschliessung eines petrothermalen Systems ist geologisches und technisches Neuland und der technische und wirtschaftliche Erfolg dieses Vorhabens keineswegs sichergestellt. …“ 

MR Zimmer vom Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft… schrieb am 13. 8. 2012 (Mail) u. a.: 

„… handelt es sich um Forschungsprojekt zur Stimulation im Malmkarst, der im schwäbischen Raum deutlich schlechtere hydraulische Eigenschaften aufweist als im Raum München oder östlich davon… „ 

Nachdem diesen beiden Ausführungen bereits eine Art „kleine“ Risiko-Analyse innewohnt, ergeben sich daraus auch die ersten Ansätze für die nachfolgenden Fragestellungen:

a) Warum wurde das Petro-thermale Projekt Bad Urach einst aufgegeben?

b) Aus welchem Grunde soll sich die o. g. „kleine“ Risiko-Analyse vom 28. 1. 2010 jetzt und gerade hinsichtlich eines weitaus risikoreicheren Petro-thermalen Systems verändert haben?

c) Aus welchem Grunde wird im Wissen um deutlich schlechtere hydraulische Eigenschaften im Raum Schwaben (= Mauerstetten) im Vergleich zum Raum München/östliches Bayern der deutlich weniger geeignete Standort für den Versuch ausgewählt?

d) Besteht deswegen nicht auch ein Abwägungsgebot und zwar vor dem Hintergrund hoher Zuschüsse in dem eigentlich von Amtswegen schon für deutlich ungeeigneter erachteten Gebiet in Schwaben?

Anm.: Es ist denkbar, dass unter den „Abwägungs“-Voraussetzungen, die sich indirekt aus der Mail vom 13. 8. 2012 ergeben (= deutlich schlechterer Standort als München …) auch geeignete haushaltsaufsichtliche Prüfungsmaßnahmen begründen ließen…!? 

Antrag auf Aussetzung 

des weiteren Geothermie-Versuchs-Verfahrens Mauerstetten aufgrund der Gesetzes-Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) 

Bundesratsdrucksache 388/11 – vgl. Anhang 

Das Bergbau-geprägte und daher Bergbau-kompetente Land NRW hat am 29. 6. 2011 auch aufgrund der besonderen Umwelt- Gefährdungs-Potentiale, die insbesondere auch von „Fracturing“-Verfahren u. dgl. ausgehen, im Bundesrat den dort noch in Beratung befindlichen Verordnungsantrag auf „Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP) eingereicht. Dieser Antrag bezieht sich auch auf den Bereich der Geothermie.

Vor diesem Hintergrund stellen wird hiermit der Antrag auf Aussetzung des weiteren Geothermie-Versuchs-Verfahrens im Raum Mauerstetten/Kaufbeuren bis zum Abschluss der Beratung und Abstimmung über den o. g. NRW-Antrag im Bundesrat gestellt. 

B. Beurteilung der Geothermie 

Wir stehen nicht nur als Bund Naturschutz – Ortsgruppe Kaufbeuren und als Agenda21ArbeitskreisKlimaschutzKaufbeuren den Fragen, die mit der klassischen Geothermie zusammenhängen, ausdrücklich aufgeschlossen gegenüber und beurteilen alternative Energiequellen nicht nur vor dem Hintergrund der Atom-Ausstiegs-Debatte. Den Einsatz einer „originären“ Geothermie (= Nutzung der Erdwärme erfolgt über heißes Tiefen-Wasser, das unmittelbar gefördert wird) halten wir für hilfreich, die notwendige Energiewende zu begleiten.

Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass dort, wo diese „originäre“ oder klassische Geothermie aus geologischen und sonstigen Gründen – wie offenbar in Mauerstetten – nicht erreicht werden konnte oder kann, eingehend geprüft werden muss, ob quasi „Ersatz“-Geothermie-Maßnahmen, so wie wir diese in einem Petro- thermalen System erkennen, eine „originäre“… Geothermie sinnvoll ersetzen können und/oder sollen. Es mag zwar rein ökonomisch und gewinnorientiert reizvoll erscheinen, „trocken“ gebliebene Bohrlöcher doch noch zu nutzen; die damit einhergehenden etwaigen Risiken und die einhergehenden etwaigen bedenklichen ökologischen Folgen (vgl. chemische Stimulation, künstlicher „Injektions“-Wasserverbrauch, potentielle Grund- und Trinkwasser-Gefährdung, Auslösung seismischer Folgen, Haftung, Störung der organischen Siedlungsentwicklung u. v. a.) dürfen u. E. im Rahmen einer Vor-Beurteilung nicht vernachlässigt werden – zumal die Bedenken über bisher bereits gescheiterte Projekte (z. B. Bad Urach) hinlänglich öffentlich bekannt sind.

Aus diesem Grunde stellen wir hier einen ersten Kriterien- und Fragen-Katalog vor. Dieser ist zunächst für die Einleitung einer breit angelegten öffentlichen Debatte, die es bisher noch nicht gibt und für Zwecke einer notwendigen Abwägung von Projekt-Chancen und Projekt-Risiken dienlich und vital notwendig ist, ohne damit von vornherein eine Ablehnung des Vorhabens zum Ausdruck bringen zu wollen.

Es geht zunächst nur darum, das bisherige „Stille Planungskämmerlein“ nach und nach ein wenig weiter zu öffnen…!

C. Berührung der Interessen der Gebietskörperschaften Mauerstetten/Kaufbeuren/ Landkreis OAL/weitere Gemeinden mit den BürgerInnen… 

Infolge der vitalen Berührung der Interessen der Gebietskörperschaften… wird davon ausgegangen, dass sich diese mit ihren zuständigen Gremien (z. B. Umwelt-Ausschüsse, Umweltbeauftragte u. dgl.) ebenfalls zeitnah mit den ökologischen und ökonomischen Projekt-Fragen befassen. Auch die Tatsache, dass das Projekt dem eher „fernen“ Bergrecht unterliegt, macht die Befassung der betroffenen Gebietskörperschaften und die Beteiligung deren Öffentlichkeit, die nach den Ergebnissen des Vor-Dialogs (vgl. MR Zimmer…) auch von Amtswegen noch erfolgen soll, notwendig. Nachdem in den beiden Folgejahren 2013/2014 mehrere Wahlen (Bundestag/Landtag/Bezirkstag/Kommunalwahl Bayern) heranstehen, ergibt sich allein aus dieser Tatsache heraus demnächst sowieso ein erhöhter allgemeiner Aufmerksamkeits- und Meinungsbildungs-Bedarf. Das Thema „Geothermie“ berührt rechtlich und tatsächlich den Deutschen Bundestag mit seinen Abgeordneten, den Bayerischen Landtag mit seinen Abgeordneten… ebenso wie die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften – nicht nur im BMU-Umkreis von 10 km – mit ihren vielen Stadt-, Gemeinde- und Kreisräten gleichermaßen, so dass sich umfangreiche Beteiligungsebenen für die heranstehenden Geothermie-Debatten abzeichnen und eröffnen.

D. Übertragung des sog. „Erlaubnisfeldes“ für eine hydrothermale Geothermie 

(bisher) auf ein „Erlaubnisfeld“ mit Petro-thermaler Geothermie (geplant) 

Es wird davon ausgegangen, dass das bisherige, Hydro-thermalspezifische „Erlaubnisfeld“ nicht ohne weiteres auf ein Petro-thermal-spezifisches „Erlaubnisfeld“ übertragbar ist, so dass sich in einem sachlichen Zusammenhang mit den Ausführungen zu Buchst. C. folgende Fragestellungen ergeben:

a) Wurde die vorstehende Übertragung des Hydro-„Erlaubnisfeldes“ bereits genehmigt oder befände sich diese Frage ebenfalls innerhalb des angekündigten neuen Genehmigungsverfahrens?

b) Wird mit den beteiligten Gebietskörperschaften (z. B. auch der Stadt Kaufbeuren, des Landkreises OAL wg. Betroffenheit gleich mehrerer Gemeinden usw.) vor diesem Hintergrund die beabsichtigte neue, Petro-thermale Nutzung des „Erlaubnisfeldes“ vorab erörtert und um Zustimmung/Billigung o. dgl. gebeten?

E. Bohr-Richtung (en) 

Nach den hier vorliegenden Unterlagen (vgl. Geothermie-Kongress in Bochum im vergangenen Jahr) hat die Betreiberfirma… dort 2 (Schräg-)Bohrlöcher in Mauerstetten-Kaufbeuren grafisch dargestellt. Da nach Mitteilung von MR Zimmer bisher nur ein Bohrloch vorhanden sei, dürfte dieses eine Bohrloch wohl für die angekündigte Stimulations-Phase verwendet werden. Verfahrenstechnisch wäre allerdings neben dem sog. (1.) „Injektions“-Bohrloch ein weiteres (2.) Bohrloch als späteres „Förder- oder Produktions“-Bohrloch erforderlich, so dass sich hieraus bereits folgende Fragestellungen ergeben:

a) In welcher Himmels-Richtung (Ost-West-Süd-Nord) befindet sich das bereits bestehende, künftige „Injektions“-Bohrloch?

b) In welcher End-Tiefe befindet sich die etwaige Stimulations- bzw. Förder– Basis“ des Bohrloches/der beiden Bohrlöcher?

c) Welcher etwaige, künftige Abstand zwischen Injektions-Bohrloch und Förder- Bohrloch (ggf. rd. 2 km?) wird angestrebt?

d) Ist beabsichtigt, die bereits erreichte Basis-Tiefe zu verändern und wenn ja, in welchem Umfange?

e) Muss das bestehende („Injektions“-)Bohrloch in Art und Umfang (z. B. Tiefe, Richtung usw.) systemwechselbedingt „angepasst“ werden und wenn ja, wie?

f) Unter welchem bebauten Gebiet in Mauerstetten befindet/befände sich die Basis des Bohrloches/der Bohrlöcher?

g) Unter welchem langfristig als Bauland vorgesehenen, bisher noch nicht bebautem Gebiet, befindet/befände sich die Basis… der „Schräg“-Bohrung (en)?

h) Wird potentiell Bauwilligen die Tatsache, dass sich ihre Grundstücke ggf. in der Basis-Nähe der „Schräg“-Bohrung (en) befinden, notarvertraglich eröffnet?

Anm.: So wie ein potentieller Bauherr auch die Nähe zu einer oberirdischen Starkstromleitung eher ablehnen dürfte, wird er sich auch unterhalb seines Grundstücks für potentielle, allerdings unsichtbare „gefühlte“ Beeinträchtigungen wohl analog interessieren!? 

i) Die Petro-thermalen Systeme erfüllen ihre Funktion grundsätzlich nur mit 2 nebeneinander liegenden Bohrlöchern (vgl. auch Grafik Mauerstetten im Rahmen des Bochum-Kongresses). Diese wären nach einem Systemwechsel auch notwendig, so dass sich die Frage stellt, ob ein einziges Bohrloch überhaupt ausreichend sein kann, eine nur versuchsweise Stimulations– und gleichzeitig eine ebensolche Förder-Funktion zu erfüllen?

Anm.: Bei Nutzung nur eines Bohrloches für 2 Funktionen müsste dieses nach der erfolgten Wasser-Injektion als Förder-Bohrloch dienen um festzustellen, ob die vorausgegangene Stimulation mit Wasser-Injektion o. dgl. Wirkung erzielt (hat), so dass sich schon hier die Frage der Machbarkeit stellt!? 

j) Gibt es für derartige Erprobungs-Maßnahmen bereits andernorts, ggf. im Ausland, ein Referenz-Projekt und wenn ja, wo und mit welchen Erfahrungswerten?

F. „Vor“-Dialog mit der Fa. Exorka GmbH und dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft (MR R. Zimmer)… 

Dieser „Vor“-Dialog der letzten Tage hat trotz einer gewissen quantitativen Intensität, insbesondere im gedanklichen Austausch mit einem Vertreter der Betreiber-Firma… noch zu keinen verwertbaren Erkenntnissen geführt. Wir gehen daher davon aus, dass sich die Betreiber-Firma ggf. selbst noch in einer Vor-Findungs-Phase, etwa in der Phase der Vorstudie, befinden könnte. Die vielfältigen Missverständnisse, die sich im Rahmen des „Vor“-Dialogs ergeben haben, lassen zudem auch noch keinerlei „vertrauensbildenden“ Wirkungen erzielen.

Ein Beispiel: 

Im Rahmen des mailgeführten „Vor“-Dialogs konnte der Vertreter der Betreiber- Firma… mit dem Begriff „Einspeisungs“-Wasser nichts anfangen, obwohl einige Wochen zuvor MR Zimmer im Rahmen eines Telefonats ausdrücklich davon gesprochen hat, dass zunächst die vorhandene „Einspeisungs“-Bohrung (= „Injektions“-)Bohrung für Zwecke einer beabsichtigten „Stimulation“ genutzt werden soll. Auf diese und andere Fragen (z. B. spätere 2. Bohrung als Förderbohrung u. dgl.) wird im weiteren Verlauf der nachfolgenden Ausführungen ebenfalls einzugehen sein. Diesen MR-Zimmer-Hinweis findet man überdies auch wieder im Rahmen des o. g. „Vor“-Dialogs, wenngleich von MR Zimmer bereits mitgeteilt wurde, dass nach einer erfolgten Stimulation weitere Maßnahmen beabsichtigt seien. Auch hierzu werden die Ausführungen des Betreiber-Vertreters im Rahmen des „Vor“-Dialogs überhaupt nicht verstanden, so dass schon hier ein großer „Vor“-Aufklärungsbedarf gegeben erscheint. Überdies können die Begriffe „Injektions“-Bohrung oder „Injektions-Wasser“ o. dgl. beliebig aus dem Internet entnommen werden, so dass es eine Unkenntnis bei der Begriffs-Bestimmung „Einspeisungs“-Wasser auf Seiten der Betreiber eigentlich gar nicht geben kann!?

G. Bisherige Akzeptanz der ursprünglich geplanten „hydrothermalen“ Geothermie 

Es war und ist davon auszugehen, dass die Öffentlichkeit der o. g. klassischen, zunächst beabsichtigten „hydrothermalen“ Geothermie, die allerdings erfolglos geblieben ist, eine „stille“ Akzeptanz entgegengebracht hat, denn:

Eine nennenswerte kritische öffentliche Diskussion war bisher nicht erkennbar. 

Hinzu kommt, dass über die Medien wie Presse, Funk und Fernsehen… in den letzten Jahren auch ein zunehmend kritischer Blick (vgl. Basel, Bad Urach, Landau, Staufen u. v. a.) auf die Geothermie-Systeme möglich wurde. Im Rahmen einer Internetsuche erfährt man zudem nicht nur viele interessante Mitteilungen über die vielen, bisher gescheiterten Geothermie-Projekte sondern auch Hinweise über erfolgreiche Projekte, die allerdings nur der herkömmlichen, hydrothermalen Geothermie – eine solche ist in Mauerstetten allerdings schon gescheitert – zugeordnet werden können.6

H. Wesentlicher Geothermie-Systemwechsel… – ggf. infolge der Anwendung des „Petro-thermalen“ Systems 

Die gegenwärtige Konsolidierung des offenbar gescheiterten „klassischen“ Geothermie-Projektes in Mauerstetten stellt jedoch nicht nur für die Betreiber und die beteiligten Behörden und Stellen… (= neue, kaum erprobte, noch nicht etablierte Verfahren, z. B. EGS u. dgl., sollen umgesetzt werden…) sondern auch für die Bevölkerung (= neue Akzeptanz-Erzielung ist hier notwendig…) eine völlig neue Herausforderung dar. Dabei muss der damit einhergehende Geothermie-Systemwechsel, vor allem unter Berücksichtigung der dabei auftretenden Sicherheitsfragen, eingehend vermittelt und erörtert werden, wobei sich zunächst folgende Fragestellungen ergeben:

a) Haben sich die beteiligten Gebietskörperschaften – mit ihren Mandatsträgern – selbst und im Interesse ihrer BürgerInnen mit dem offenbar anstehenden Geothermie-Systemwechsel inhaltlich schon befassen können und wenn ja, wann und wie?

b) Auf welcher Geothermie-System-Basis (z. B. bisherige Zustimmung ggf. nur zum hydrothermalen System?) hat die Gemeinde Mauerstetten ggf. einst eine Art Zustimmung erteilt und/oder das Betreiber-Grundstück zur Verfügung gestellt?

Anm.: Der „Geothermie-Systemwechsel“ markiert einen Übergang zunächst zu einem reinen Petro-thermalen „Versuchs-Modell“ und verändert daher die sog. „wesentliche Genehmigungs-Grundlage“ fundamental, so dass sich folgende weitere Fragestellung ergibt: 

c) Ist aufgrund der Veränderung der „wesentlichen Projekt-Grundlage“ eine völlig neue Befassung des Gemeinderates von Mauerstetten erforderlich, wenn dieser zuvor nur die Zustimmung für das herkömmliche hydrothermale System gegeben haben sollte?

I. Nutzung eines bereits vorhandenen Bohrloches 

a) War für die Standort-Entscheidung des geplanten, jetzt risikobehafteten  Geothermie-Versuchs-Projektes das Vorhandensein eines bereits vorhandenen Bohrloches ganz oder teilweise entscheidend um eine evtl. erneute Bohrung fernab einer risiko-begründenden Wohnbebauung, wie im Raum Mauerstetten- Kaufbeuren der Fall, auch aus Kostengründen zu vermeiden?

b) Ist es zulässig, nur für Zwecke einer ökonomischen, gewinnorientierten Nutzung eines Alt-Bohrloches andere, u. a. ökologische, haftungsrechtliche…. Problemstellungen dahinzustellen.

J. Referenz-Projekte o. dgl. 

a) Existieren hinsichtlich des angestrebten Geothermie-Systemwechsels in Mauerstetten mittlerweile (nach dem gescheiterten Projekt Bad Urach) erfolgreiche gleichartige, ggf. teilfertige Referenz-Projekte andernorts und wenn ja, wo?

b) Soll das etwaige Petro-thermale Geothermie-Versuchs-Projekt Mauerstetten ggf. ein Referenz-Projekt für Folge-Standorte werden?7

K. Hydraulische Stimulation im Erdinneren (als Vorstufe)

Mittels einer solchen Stimulation sollen im Erdinneren „vorhandene Risse erweitert“ und „neue Risse gebildet werden“, so dass sich vor diesem Hintergrund folgende Fragestellungen ergeben:

a) Handelt es sich bei der dabei zur Anwendung kommenden Stimulations-Methodik um die sog. „Fracking“-Verfahren wie diese auch mit dem sog. „Hydraulic Fracturing“ zur Erzeugung von Fließwegen als Folge des „Aufbrechens“ des Gesteins mit Wasser-Injektionen unter hohem Druck, also mit durchaus „explosionsartigen“ Wirkungen, stattfinden und wenn ja, welche?

Anm.: Folgende technische sog. „Frac“-Maßnahmen sind hier bislang bekannt: Hoher Wasserdruck 2. Chemische Stoffe/Stützmittel 3. Kombination 1 + 2 

4. Sonstige (Spreng-)Maßnahmen? 

b) Welcher Wasserdruck soll maximal erzeugt werden?

c) Welche Art chemischer Stützmittel (Beschreibung) und welche Menge sollen nachhaltig zum Einsatz kommen?

d) Ist infolge der Beschaffenheit des Allgäu-Untergrundes, bekanntermaßen geprägt von verhältnismäßig festen Gesteins-Formationen (Nagelfluh), ein besonders intensiver „Frac“-Einsatz erforderlich um Fließwege zu erschließen?

e) Welche Kalt-Wassermengen sind für die Stimulation dauerhaft bereitzustellen?

f) Entstehen besondere, einmalige und laufende wasserrechtliche Prüfungs- und Überwachungserfordernisse für die Injektions- und Extraktionswässer durch das WWA?

g) Aus welchen Reservoiren in der Umgebung soll die hierfür notwendige Injektions-Kalt-Wassermenge entnommen werden?

Anm.: Es wird nicht angenommen, dass hierfür Trinkwasser benötigt wird! 

h) Welcher Wasser-Schwund – sofern dieser überhaupt seriös einschätzbar ist – wird im Rahmen der „Wasser-Injektionen“… infolge der eigentlich unkontrollierbaren Sicker- und Verteilungs-Effekte im Erdinneren eintreten?

i) Welche (wechselseitigen) Auswirkungen ergeben sich auf den Grundwasser– Spiegel

j) Wie wird der sich verändernde Grundwasser-Spiegel stabil gehalten?

k) Entstehen hierdurch etwaige belastende Auswirkungen auf Grundwasserströme, die sich zudem in der Nähe von Trinkwasser-Vorkommen im Raum Mauerstetten aufhalten?

l) Wie und wo erfolgt die etwaige Entsorgung des im Erdinneren mit Schadstoffen (Mineralisierung) belasteten, vor der Injektion noch unbelasteten „Injektions- Wassers“? 

m) Welche allgemeinen amtlichen Risiko-Studien liegen für welche Risiken bei solcherart Projekten bereits vor?

n) Welche allgemeinen amtlichen Vorsichtsmaßnahmen ergeben sich aufgrund dieser bereits vorhandenen etwaigen allgemeinen Risiko-Studien?

L. Ausweitung der Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP-Verordnung) auf die hydraulische Stimulationstechnik… – vgl. Antrag auf Aussetzung lt. S. 2 

Das Land NRW hat im Rahmen eines Vorstoßes im Bundesrat die Ausweitung der UVP auf die Methodik der hydraulischen Stimulation der Tiefen-Geothermie beantragt, so dass allein daran ersichtlich wird, welche hohe Umwelt-Sensibilität in NRW, auch Land des klassischen Kohle-Bergbaus, angelegt wird. Es ist bekannt, dass der Bundesverband Geothermie (GtV) trotz der NRW-Bedenken die Anwendung der „Fracking“-Methoden nach wie vor für verantwortbar hält. Dies ähnelt der Einstellung einer Atom-Industrie, die die Kernkraft nach wie vor als eine verantwortbare Energie-Quelle bezeichnet.

Aus den vorhandenen Bedenken heraus, die auch unsere weltweit tätigen Geologie-Experten teilen, sollen andere – von bebauten Gebieten entfernte – Standorte für Geothermie-Versuchs-Projekte ausgewählt werden um damit die Risiken für bewohnte Gebiete zunächst auf ein vertretbares Maß zu reduzieren? Die bloße Folge-Nutzung des „trockenen“ Bohrloches in Mauerstetten aus Gründen der Kostenersparnis wäre wohl als abwägungsfehlerhaft einzustufen zumal darüber hinaus die grundsätzliche Eignung der Bohrstelle für ein Petro-thermales Verfahren mehr als fraglich bleibt.

M. Zuständigkeit des Erdbebendienstes… 

Nach der BMU-Broschüre, S. 29 (Redaktion: Ullrich Bruchmann – vgl. PDF/Internet) soll der Erbebendienst in einem Radius von 10 km zur Bohrstelle eingerichtet werden. Nachdem die AZ nach einer Veranstaltung in Mauerstetten allerdings nur von einem 5-km-Radius berichtet, entstehen folgende Fragestellungen:

a) Aus welchem Grunde soll im Radius zum Bohrloch Mauerstetten eine geringere Abstandsfläche (= 5 km) für die Zuständigkeit des Erdbebendienstes maßgebend sein als dies vom BMU gefordert wird (= 10 km)?

Anm.: Die Stadt Kaufbeuren läge bereits in einer 5km-Zone und in der 10km-Zone sogar in Gänze im Erbeben-Radius. Wir gehen noch nicht davon aus, dass vor Ort die willkürliche 5km-Zone nur deswegen gewählt worden sein könnte um einen Teil der Stadt Kaufbeuren „künstlich“ für „nicht betroffen“ und damit gewissermaßen als „angstbefreite Zone“ zu deklarieren. Ein derartiges, vordergründiges Vorgehen fände kein Verständnis. Auch die BMU-10km-Zone scheint ebenfalls eher willkürlich festgelegt zu sein. 

b) Warum wird – nachdem vor rd. 5 Jahren in Basel nach Geothermie-Bohrungen Erbeben in der Größenordnung von 3,5 RS aufgetreten sind und das dortige Projekt auch deswegen eingestellt wurde – vor Ort dieser Frage eine eher nebensächliche Bedeutung (= 5-km-anstelle 10-km-Radius lt. BMU) gegeben?

c) Ein 10km-Radius – so wie vom BMU vorgesehen – würde wohl auch einige andere Gemeinden (z. B. Stöttwang, Pforzen, Irsee, Biessenhofen…) zum „Betroffenheits“-Gebiet machen, so dass sich die vorstehenden Fragestellungen auch auf die Einbeziehung dieser Gemeinden zu erstrecken hätten!?

N. Stand des Projekts – Auszug (vgl. Projektschritte bei Hydrothermalen Systemen lt. BMU-Broschüre) 

Nach der o. g. BMU-Broschüre gibt es IV Projekt-Stufen, wobei u. a. unter Tz. II/7 die Risiko-Analyse und unter II/8 die ökologische Bilanz zum Ausdruck kommen. Hierzu ergeben sich folgende Fragen:

a) Wurde die ortsspezifische Petro-thermale Risiko-Analyse für den Raum Mauerstetten/Stadt Kaufbeuren… bereits vorgenommen?

b) Wird die ortsspezifische Petro-thermale Risiko-Analyse der Öffentlichkeit vollinhaltlich, also nicht nur im Ergebnis für Zwecke einer fachlichen Nachvollziehbarkeit, vorgelegt?

c) Wurde die ökologische Petro-thermale Bilanz (unter Berücksichtigung der eintretenden Umweltbelastungen) bereits aufgestellt und wenn ja, wie lautet diese?

d) Wird die ökologische Petro-thermale Bilanz der Öffentlichkeit voll inhaltlich, also nicht nur im Ergebnis für Zwecke der Nachvollziehbarkeit vorgelegt?

e) Werden diese und andere Analysen von der Betreiber-Firma und/oder von neutralen Instanzen…in Auftrag gegeben und/oder ausgefertigt?

O. Bisherige und neue Studien 

Nachdem die Studien über das erfolglose Petro-thermale Projekt Bad Urach über die Informations- und Universitätsbibliothek Hannover erreichbar ist, werden auch im Land Bayern die entsprechenden Studien zugänglich vorliegen, so dass folgende Fragestellungen entstehen:

a) Welche wissenschaftlichen oder sonstigen Fach-Einrichtungen… (z. B. welche Universitäten o. dgl.) sind oder werden mit Studien zum Mauerstetten-Projekt befasst?

b) Welche Studien (z. B. I. Vorstudie, II. Machbarkeitsstudie III., Explorationsstudie, IV. Erschließungsstudie u. a.) wurden bisher für das Petro-thermale Projekt Mauerstetten erstellt und/oder sollen noch erstellt werden?

c) Welche Studien, die für das erfolglose Alt-Projekt angefertigt wurden, werden weiterhin ganz oder teilweise oder auch fortschreibend angewandt?

d) Kann es zutreffen, dass etwaige „Betriebsgeheimnisse“, die es eigentlich bei derartigen öffentlich geförderten Projekten nicht geben kann, vom „Öffentlichkeits-Prinzip“ des Planungsrechts, ausgenommen werden können?

e) In einem solchen Fall müsste die Öffentlichkeit über Art und Umfang der noch nicht bekannten Bereiche, die vor der „Öffentlichkeit „geschützt“ werden sollen, unter Angabe von Gründen unterrichtet werden?

Anm.: Sollten Studien von öffentlichem Interesse sein, z. B. Risiko-Analysen oder die Haftungs- und Versicherungsfragen u. v. a. und dennoch zum Betriebsgeheimnis erklärt werden, hätte die Bevölkerung dafür sicherlich kein Verständnis.

P. Personen- und Sachschadenshaftung… 

Vor rd. 2 Jahren wurde von MR Zimmer mitgeteilt, dass für etwaige Schäden die Betreiberfirma angeblich eine Haftpflicht-Versicherung o. dgl. im Umfang von angeblich rd. 40 Mio. € abzuschließen habe und zudem eine Kaution hinterlegen müsse!?

Aus diesem Grunde ergeben sich folgende Fragestellungen:

a) In welcher Höhe wird eine etwaige, zu hinterlegende Kaution, die wohl höher ausfallen müsste als bei einem herkömmlichen Geothermie-System, festgelegt?

b) Welches Projekt-Risiko soll mit einer etwaigen Kaution abgedeckt werden?

c) In welcher Höhe wird die Versicherungssumme bei dem mit einem erheblich höheren Risiko ausgestatteten Petro-thermalen System festzulegen sein, ggf. 40 Mio. € + X €?

d) Welche etwaigen Personen- und Sach-Schadensrisiken, die bei der Bevölkerung eintreten könnten, sollen dabei und in welcher jeweiligen Höhe versichert werden (z. B. Erdbeben-Folgen)?

e) Nach welchen objektivierbaren Risiko-Kriterien – weil es sich um ein Versuchs-Projekt handelt – wird die Höhe der Versicherungssumme (n) festgelegt?

f) Wird im Rahmen eines Versicherungs-Abschlusses ggf. eine Art Kasko-Modell (z. B. mit Eigenbeteiligung…) vereinbart?

g) Gibt es Versicherungen, die sich auf derartige Geothermie-Versuchs-Projekte (vgl. Atomwirtschaft: keine Versicherung der Welt versichert Atomkraftwerke…) spezialisiert haben?

h) Tritt nur die etwaige Betreiberfirma oder auch der etwaige Auftraggeber des Forschungs-Projekts als Versicherungsnehmer in Erscheinung zumal die etwaigen Fragen eines Verschuldens mehrere Projekt-Beteiligte berühren können?

i) Inwieweit haften die am Forschungs-Projekt beteiligten Stellen originär oder im Verbund mit der Betreiberfirma…?

j) Werden die für die Kaution und die Versicherung benötigten Mittel aus den etwaigen Fördermitteln des Bundes entnommen?

k) Wer hat die Beweispflicht für die etwaigen eintretenden Schadensursachen?

l) Haftet die Betreiberfirma dem Grunde nach für alle Schäden, also unbegrenzt über die Versicherungssumme hinaus?

m) Wer haftet im Falle des Konkurses der Betreiberfirma, die offenbar nur die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – auch für diesen Zweck – hätte?

n) Welche Haftungs-Verantwortung/Projekt-Verantwortung trägt der Staat mit seinen Teil-Behörden und Amtsträgern, die die ggf. Genehmigungen erteilen und Fördergelder für die Versuchs-Projekte mit nicht bekannten Folgen bereitstellen?

Anm.: Für die staatlichen Amtsträger selbst würde wohl eine Amtshaftung im Falle eines grobfahrlässigen und/oder vorsätzlichen Verhaltens eintreten. Nachdem die Amtsträger im Rahmen der Genehmigung von Versuchs-Projekten eigentlich kaum Sorgfaltspflichten ausüben können, stellt sich diese Problematik von Anfang an. Ein Amtsträger, der also ein derartiges Versuchs-Projekt genehmigen will, sollte sich ggf. zeitnah mit den Fragen rund um die Ausübung der „Sorgfaltspflicht“ i. S. der Beamtengesetze des Bundes und der Länder umgehend auseinandersetzen. Allein aus diesem Anliegen heraus ist es jetzt aus reinen präventiv-vorsorglichen Gründen wichtig, sämtliche zu berücksichtigende „Gefährdungs“-Aspekte u. dgl. aufzuzeigen. Niemand der Beteiligten soll später sagen können: „Wenn wir das gewusst hätten, dann…!“ 

o) Werden von Seiten der Versicherungswirtschaft Versuchs-Projekte dieser Art dem Grunde nach überhaupt mit einem Versicherungsschutz versehen?

p) Sofern die Betreiberfirma keinen (ausreichenden) Personen- und Sach- Versicherungsschutz gewährleisten kann, ist zu fragen, wie die Bevölkerung ansonsten von Schadensfolgen geschützt werden kann?

Anm.: Davon ausgehend, dass eine etwaige Versicherung von etwaigen Gebäude-Geschädigten o. dgl. bei Verschulden eines Dritten (könnte eine Betreiberfirma sein) ebenfalls keinen Schadensausgleich übernehmen würde, könnte eine „versicherungslose“ Situation der Geschädigten eintreten. Aus diesem Grunde ist gerade diese Fragestellung im gegenwärtigen Vorfeld eingehend zu prüfen. 

Sollte das Geothermie-Versuchs-Projekt nämlich überhaupt nicht „versicherbar“ sein, wäre für die Öffentlichkeit und für eine etwaige Amtsträger-Haftung bereits aktuell höchste Aufmerksamkeit veranlasst. Gleichsam wäre in diesem Fall das Risiko bereits vor oder in der Planungsphase mehr als sinnfällig offengelegt. 

Q. Augsburger Allgemeine vom 3. 1. 2008 – vgl. Anhang 

Für Zwecke einer Rückschau auf das später gescheiterte hydrothermale Projekt-Verfahren in Mauerstetten erfolgt ein Hinweis auf den Bericht in der Augsburger Allgemeinen am 3. 1. 2008.

R. Auszug aus dem Bundesanzeiger/Unternehmensregister – vgl. Anhang 

Aus dem öffentlichen Unternehmensregister/Bundesanzeiger sind gegenwärtig folgende 3 verbundene Allgäu-Geothermie-Firmen zu entnehmen:

1. Geothermie Allgäu Consulting GmbH
HRB 12114 – AG Memmingen

2. Geothermie Allgäu Verwaltungs GmbH
HRB173015 – AG München

3. Geothermie Allgäu Betriebs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG
HRB 92208 – AG München

Des Weiteren: 

4. Geysir Europe GmbH
HRB 176226 – AG München12

5. Blitz 08 – 550 GmbH HRB 176 226 – AG München

Des Weiteren: 
6. Daldrup & Söhne AG
HRB 187005 – AG München

Am Rande dieser Firmen tritt die Fa. Exorka Ltd. in Erscheinung, allerdings nicht im (Bundes-)Unternehmensregister, so dass die Register-Eintragung im Ausland (evtl. in GB…) anzunehmen ist. Die Bilanzen der o. g. Firmen – die mit Erläuterungen versehen – sind, kann die Öffentlichkeit nach Vornahme von nur 4 „Klicks“:

In Google-Zeile zuerst eintragen: Unternehmensregister/dann den Namen der Firma eingeben/dann die Suche starten/dann Sicherheitsbestätigung vornehmen einen durchaus interessanten ersten Einblick in einen Teil der zusammenhängenden Firmen-Strukturen nehmen…

Diese Feststellungen stehen nicht nur,  jedoch insbesondere auch in Verbindung mit den gesamten Ausführungen zu Buchst. P., wobei hier die Frage :

„Welche der Firmen haftet nun dem Grunde nach oder welche Firma könnte überhaupt wirtschaftlich ein Haftungsrisiko tragen?“ 

von besonderem Interesse ist…! 

S. Öffentliche Förderung des Geothermie-Versuchs-Projekts macht öffentliche Beteiligung zwingend 

Vor dem Hintergrund der Ankündigung, dass erhebliche öffentliche Mittel für das erneute Geothermie-Projekt in Mauerstetten zum Einsatz kommen sollen, ergibt sich ein originäres, unabweisbares Erfordernis einer umfassenden öffentlichen Beteiligung am Verfahren. Es genügt dabei nicht, nur den Bevölkerungskreis der Gemeinde Mauerstetten zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit der kreisfreien Stadt mit rd. 44.000 Ew., deren Gemarkung unmittelbar neben der Bohrstelle beginnt, ist genauso oder noch mehr betroffen wie die Öffentlichkeit der Gemeinde Mauerstetten selbst.

Etwaige Auffassungen, wonach angebliche bohrtechnische Betriebsgeheimnisse o. dgl. nur eine eingeschränkte öffentliche Beteiligung ermöglichen würden, sind nicht nachvollziehbar.

Bund Naturschutz
Ortsgruppe Kaufbeuren
Vorsitzender
Peter Orendi

Agenda21 Arbeitskreis Klimaschutz Kaufbeuren
Co-Sprecher
Diplom-Finanzwirt
Karl Ilgenfritz

Schlussbemerkung 

Davon ausgehend, dass der vorstehende Kriterien- und Fragen-Katalog noch nicht alle Bereiche erfasst hat, werden im Verlauf des weiteren Verfahrensablaufes und der Beantwortung ggf. ergänzende Fragestellungen notwendig.

Die vorstehenden Fragestellungen können dem Grunde und dem Umfange nach weitgehend bereits heutzutage und nicht etwa nach Abschluss eines etwaigen „Planverfahrens…“ bearbeitet werden. Es handelt sich zumeist um aktuelle Grundsatzfragen, die in einem „elementar“-öffentlichen Interesse vorgetragen werden und zeitnah beantwortet werden können. 

Kaufbeuren, 15. 8. 2012