Nauheim – Grosse Bedenken

,,Sie können nicht sagen, es kann etwas passieren. Es wird ja verkauft”,
bemerkte Parlamentschef Reinhard Laun.
Er werde eine Bürgerversammlung einberufen, sobald Aussagen über den möglichen Standort eines Kraftwerks verlauten würden.

Glöckner betonte, dass das ÜWG das Vorhaben so transparent wie möglich anpacke. ,,Wir verheimlichen nicht, dass es ein Risiko gibt. Wir wollen aber deutlich machen, dass es begrenzt ist. Zu keinem Zeitpunkt besteht Gefahr für Leib und Leben…
Die Bürger blieben skeptisch:
Auch bei anderen Projekten habe es Sachverständige gegeben, die die Risiken abgewogen hätten. hieß es.
Bürgermeister Ingo Waltz sagte, dass sich die Kommune abgesichert habe: Das ÜWG hafte, falls es zu Schäden komme. Im Vorfeld sei der Status Quo dokumentiert worden. Glöckner betonte: ,,Wir haben eine allumfassende Betriebshaftpflicht mit unbegrenzter Deckungssumme. Alle Schäden, die auf uns zurückzuführen sind, werden reguliert. Unfälle können immer passieren, Menschen machen Fehler. Es wird aber alles getan, um das zu vermeiden.”
echo-online.de/suedhessen

Landau
ein Zusammenhang zwischen der Geothermieanlage und den gemeldeten Schäden in Landau nicht nachgewiesen und eine Schadensersatzpflicht der geo x GmbH sei nach Auffassung ihrer Versicherung nicht gegeben. Das Unternehmen bietet zwar in 13 Fällen Kulanzzahlungen an, weisen aber darauf hin, dass in keinem der 58 Fälle Schadensersatzanspruch bestünde.
Die „freiwilligen“ Zahlungen sollen, gegen eine Verzichtserklärung auf weitere Ansprüche aus einer Abfindung zwischen 75,- und 1500,- Euro bestehen.
Wenn man bedenkt dass die Schäden an Herrn Müllers Gebäude nach seinen Einschätzungen mindestens 150.000€ betragen erscheint dies wie ein Schlag ins Gesicht für die Geschädigten.
Möglicherweise noch gravierender als die Bauschäden ist die Wertminderungen von Gebäuden und Baugrundstücken durch das erhöhte Erdbeben-Risiko im Einfluss-Bereich des Geothermie-Kraftwerkes.
Die Erdbeben von Landau i.d. Pfalz und die Schadensregulierung