St. Gallen – Geothermie: Keine Risikodeckung … im Falle eines Erdbebens

Tagblatt Online, 04. August 2013:
Geothermie: Keine Risikodeckung durch den Bund im Falle eines Erdbebens

ST. GALLEN. Die Hoffnung der St. Galler Stadtregierung, der Bund würde sich im Falle eines Abbruchs an den bisherigen Kosten des Geothermie-Projekts beteiligen, könnte sich als Täuschung herausstellen. Denn die Bohr-Risikoabdeckung des Bundes hält lediglich fest, dass sich der zuständige KEV-Fonds mit maximal 50 Prozent der effektiven Kosten an einem Projekt beteiligt, bei dem die Verantwortlichen kein Wasser finden, das genügend heiss ist für die Stromproduktion. Auf solches Wasser sind die St. Galler kurz vor dem Erdbeben gestossen.

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Im Falle eines Abbruchs, müsste die Stadt St. Gallen dann 35 Millionen Franken abschreiben.

Die Fündigkeitsversicherung:

Versicherungen, z.B. die Münchner Rück und die KFW-Bankengruppe, bieten so genannte Fündigkeitsversicherungen an.
Damit ist das Risiko des Projektbetreibers versichert, im tiefen Untergrund zu wenig oder zu kaltes Wasser zu finden, um die Bohrungen wirtschaftlich nutzen zu können.

Es werden dem Investor / Betreiber die Kosten für die Tiefbohrung erstattet, falls diese nicht die geplanten Ergebnisse bringt.