Verdacht bestätigt sich: Schadens-„Gutachten“ wertlos


Bürgerinitiative Geothermie Landau e.V.
Werner-Heisenberg-Str.13, 76829 Landau
Presseerklärung
21.12. 2010


Verdacht bestätigt sich: Schadens-„Gutachten“ wertlos

Die von Erdbeben geschädigten Eigentümer in der Werner-Heisenberg-Str. in Landau nehmen Stellung zu den Schadens-„Gutachten“, die der Betreiber des Geothermie-Kraftwerkes in Landau kürzlich herausgab und berichten von zwischenzeitlich durchgeführten Bewertungen der jetzt vorgelegten Dokumente.

Vorbemerkung::
Seit Inbetriebnahme des Geothermie-Kraftwerkes in 2008 ereigneten sich bis heute 30 amtlich registrierte Erdbeben in Landau/ Insheim.
Am 15.08. 2009 ereignete sich in Landau ein signifikantes Erdbeben, deren Verursacher, laut Bericht der Expertenkommission, veröffentlicht am 8.12.2010, das Geothermie-Kraftwerk in Landau ist. Nach nunmehr 12 Monaten vergeblicher Forderung der Betroffenen, die „Gutachten“ herauszugeben, sagte der Betreiber anlässlich der Bürgerversammlung am 8.12.10 unter dem Druck der Versammlungsleitung die Herausgabe der Dokumente zu. Kurz vorher sagte die Geschäftsführerin der geo x GmbH  noch, „wer die Gutachten sehen wolle, müsse sich einen Gerichtsbeschluß besorgen.“

Nach erster juristischer und fachlicher Bewertung der vorliegenden Unterlagen zum Referenz-Objekt Müller, Werner-Heisenberg-Str. 13 von PLANLYZE GmbH und ZORN GmbH ergibt sich folgendes Bild:
Das von dem Betreiber und den Eigentümern des GKW bezeichnete „Gutachten“ der PLANALYZE GmbH stellt sich als Begehungsprotokoll heraus, dass eine Nachberechnung der Statik durch das Büro ZORN ankündigt.
Das Begehungsprotokoll von PLANALYZE beschreibt die Schäden als „neue Risse, durch äußere Krafteinwirkung bedingt“. Weiterhin sind Verschiebungen der  Verbundpflastersteine im Bereich der Verkehrsflächen dokumentiert, ebenfalls „ durch äußere Krafteinwirkung bedingt“ Es schließt nicht aus, dass die Schäden durch Erdbeben entstanden sein könnten.
PLANALYZE bemerkt weiterhin: „ Aus Landau sind zudem Absenkungen des Bodens in Teilbereichen in einer Größenordnung von bis zu 15 cm in den Jahren 1955 bis 1994 bekannt, deren Einfluss auf die gemeldeten Schäden nicht auszuschließen ist.
Hierzu teilt uns heute die Rechtsabteilung der Stadt Landau mit: …..„ Das genaue Ausmaß der Absenkungen ist im wesentlichen nur in der Nord-Süd-Achse, dem Verlauf der übergeordneten Nivellementstrecke, bekannt. Für den Bereich Werner-Heisenberg-Str. hat die Stadtverwaltung keine Kenntnisse, ob und in welchem Umfang es in den letzten Jahrzehnten Bodenabsenkungen gab. Ein entsprechendes Diagramm liegt uns nicht vor. Es wird aber auch für äußerst unwahrscheinlich gehalten, dass die Bodenabsenkungen zu Einzelschäden führt, da die Absenkung nicht einzelne Grundstücke betrifft, sondern großflächig, über das Stadtgebiet hinaus erfolgt“

Nicht nachvollziehbar ist der von PLANALYZE dargelegte Zusammenhang zwischen den in 2009 gemeldeten Schäden und Landabsenkungen von 1955 bis ins Jahr 1994.
Das Gebäude ist zudem im Jahr 2000 erstellt!

Der von ZORN erstellte Bericht –„Beurteilung der statischen Konzeption des Gebäudes und der am Gebäude aufgetretenen Rißbildungen“- ist deutlich von einer Parteinahme für die Versicherung geprägt. Die Ingenieurgesellschaft ZORN behauptet letztendlich noch, dass sie zu keiner der beteiligten Parteien in einem Abhängigkeitsverhältnis stünde, vergisst jedoch dabei zu erwähnen, dass Auftraggeberin die Versicherung war und ZORN von ihr bezahlt wurde.

Eine vierköpfige Expertengruppe bewertete zwischenzeitlich die Ausführungen von PLANALYZE und ZORN, sowie den Schadensumfang am Objekt im derzeitigen Zustand und kommt zu folgendem Ergebnis:

  1. Die massiven Schäden am Gebäude sind durch externe Einflüsse, wie Erschütterungen ( Erdbeben ) und auf  keinen Fall durch Windkräfte  verursacht.

  2. Die Gebäudekonzeption begünstigt konstruktionsbedingte Risse nicht.

  3. Das Schadensbild zeigt Außenwand- und Innenwanddurchrisse. Es sind strukturelle Schäden.

  4. Der Schadensumfang wird mit größer EUR 150.000,00 veranschlagt.

  5. Das Gebäude wurde im Jahr 2000 erstellt. Die Erdbebenzone 1 wurde erst in 2005 festgeschrieben. Dennoch ist die Gebäudeausführung vollkommen für die Erdbebenzone 1 geeignet.

  6. Die Risse sind neu. Auffallend ist die deutliche Systematik der beispielsweise im 2.OG in drei Ebenen umlaufenden Risse. Stellenweise sind es Wanddurchrisse. Bei den vertikalen, geradlinigen Rissen an den Gebäudeecken ist der Abstand zur Ecke geringer als die Wanddicke. Der Eigentümer des Gebäudes hätte sicherlich bei baubedingten Rissen, die in der Regel spätestens nach 2 Jahren nach der Fertigstellung entstehen, sich während der Gewährleistung  beim Bauunternehmen gemeldet und Mängel angemeldet.

  7. Unverständlich ist der Vorwurf  der Ingenieurgesellschaft ZORN, der Eigentümer hätte eine Verweigerungshaltung bei der Herausgabe von Bauunterlagen eingenommen und dadurch wäre eine umfassende Prüfung nicht möglich gewesen. Die mehrstündige Einsichtnahme aller gewünschten Unterlagen beim Eigentümer war voll ausreichend.

  8. Die vorliegenden Schriftstücke der Firmen PLANALYZE und ZORN sind widersprüchlich, fachlich unkorrekt und weitgehend unzutreffend.

Der Bericht der Ingenieurgesellschaft ZORN weckt auch Zweifel dahingehend, dass  nicht erkennbar ist, welch amtlich anerkannte, fachliche Kompetenz der „Sachbearbeiter“ – Bezeichnung ZORN – besitzt. Diesbezügliche Nachfragen bei PLANALYZE und ZORN blieben bisher unbeantwortet.
Unterstützt wird die zentrale Aussage der obigen Bewertung der Expertengruppe „ die Risse bzw. Schäden sind neu und erdbebenbedingt“ von einer wissenschaftlichen Begutachtung, die dem Eigentümer vorliegt. Auch die Expertenkommission war von der Existenz dieser Begutachtung informiert.

Die Bürgerinitiative Geothermie Landau e.V. wird Anfang Januar 2011 eine öffentliche Veranstaltung organisieren und umfassend berichten. Themen wie Bergrecht und Tiefe Geothermie, Schadensmeldungen, Schadensbilder, Schadensregulierung, Beweislastumkehr, GKW-Betreiber-Versicherung und auch die Rolle der Landesregierung, sowie des LGB-RLP und der BGR sollen thematisiert werden. Der Abschlussbericht der Expertenkommission- Bewertung aus heutiger Sicht- und das geplante Mediationsverfahren- heute noch politisch gewollt? gehören ebenfalls zur Agenda.

Bürgerinitiative Geothermie Landau e.V., Werner-Heisenberg-Str.13, 76829 Landau
Presseerklärung vom 21.12.2010