Wielenbach – Notbremse, um Konflikt mit dem Bürgerentscheid zu vermeiden

Kreisbote Weilheim / Schongau, 21.04.2012

Von MARIA HOFSTETTER – Wielenbach

Knappe Entscheidung – Über Beschluss verärgert:

Gerhard Weber (FW) wirft das Handtuch

Anstatt über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum geplanten Geothermiekraftwerk zu entscheiden, rang sich der Gemeinderat am vergangenen Dienstag in knapper Abstimmung (7:6) zu einem Kompromiss durch: Die in dem Begehren geforderten Maßnahmen werden als Gemeinderatsbeschluss formuliert und übernommen.

„Wir haben die 548 gültigen Unterschriften sehr ernst genommen“, versicherte Bürgermeister Korbinian Steigenberger. „Die Gemeinde Wielenbach“, erklärte er dem Kreisboten, „unterwirft sich damit freiwillig den Verpflichtungen, die ein positiver Ausgang des Bürgerentscheids zur Folge gehabt hätte.“

Gemeinderat Gerhard Weber, er war als Mitunterzeichner des Bürgerbegehrens wie sein Kollege Hermann Gerold von der Abstimmung ausgeschlossen, sorgte nach dieser Entscheidung für einen Eklat. Er zerknüllte die Tagesordnung und verließ den Sitzungssaal mit der Ankündigung, sein Mandat zurückzugeben. Auch die Aufforderung des Bürgermeisters hielt ihn nicht zurück.

„Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, dass sich der Gemeinderat als privilegiert ansieht und bei der Abstimmung den Bürgerwillen links liegen lässt“, begründete er tags darauf gegenüber unserer Zeitung seinen Schritt. 246 Unterschriften wären nötig gewesen, 583 Unterzeichner (davon 548 gültige) hatten sich für das „Bürgerbegehren Geothermiekraftwerk in Wielenbach“ ausgesprochen. Dazu wird es aber nicht kommen.

Der Gemeinderat einigte sich auf einen Kompromissvorschlag, der für manchen überraschend kam: Sieben der 13 stimmberechtigten Räte votierten dafür, die in dem Bürgerbegehren genannten Forderungen zu übernehmen und sagten Ja zu folgendem Beschluss: „Wer ist dafür, dass die Gemeinde Wielenbach alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um den Bau des Geothermie-Kraftwerkes zur Stromerzeugung auf Wielenbacher Flur zu verhindern und damit der Bürgerentscheid gemäß Art. 18a Abs. 14GO entfällt.“

Quer durch die Fraktionen wurde unterschiedlich abgestimmt. Mit dieser Entscheidung, so der Bürgermeister, werde die gleiche Wirkung erzielt wie bei einem positiven Bürgerentscheid; die Wahl und damit verbundene Kosten könnten vermieden werden. Das Risiko für die Antragsteller entfalle, erklärte Steigenberger und wies darauf hin, dass die rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Gemeinde, ein Geothermiekraftwerk zu verhindern, aber in jedem Fall äußerst gering seien.

Gemeinderat Gerhard Weber wertete die Abstimmung als „Niederlage für die Demokratie“. „Der Bürgermeister hat die Notbremse gezogen, um bei einer späteren Baugenehmigung den Konflikt mit dem Bürgerentscheid zu vermeiden“, echauffierte er sich gegenüber dem Kreisboten. Laut Weber „hätte man in der Sitzung klar fragen müssen, wer für und wer gegen einen Bürgerentscheid ist“. Ein Gemeinderatsbeschluss könne „jederzeit aufgehoben oder vom Landrat überstimmt“ werden, kritisierte Weber.

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