Geothermie Kraftwerk Bernried – Bergdirektor "VON OBEN" unter Druck

BI Schutz Westufer STA-See e.V lehnt Bergdirektor Ingo T., Regierung von Oberbayern, wegen Befangenheit ab und fordert ihn auf, seine Tätigkeit bei der Bearbeitung des Antrags auf Herrichtung des Bohrplatzes sofort einzustellen.
Der Ablehnungserklärung war ein Telefonat am 07.10.2011, mit dem Rechtsanwalt der Bürgerinitiative Dr. Michael Fingerhut vorausgegangen. Hierbei erklärte Bergdirektor Ingo T., er sei “von oben” so unter Druck, dass er die Entscheidung über die Zulassung des Bohrplatzes bis heute Abend fertigstellen müsse. Es finden also ganz offensichtlich sachfremde und nicht an Gesetz und Recht orientierte Einflussnahmen auf Herrn Bergdirektor Ingo T. statt. Die dem Rechtsanwalt der Bürgerinitiative Dr. Fingerhut gegenüber erklärte Weigerung auf Einsicht in die vollständigen Akten lässt die Besorgnis begründen, dass Herr Bergdirektor Ingo T. befangen ist.

Auszug aus der Ablehnungserklärung:

Sehr geehrter Herr T.,
ich nehme Bezug auf unser heute, 07.10.2011, 9:15 Uhr, geführtes Telefonat und teile im Nachgang hierzu Folgendes mit:
Ich habe Sie in diesem Telefonat erneut ausdrücklich und förmlich darum gebeten, die mir als Vertreter meiner Ihnen bekannten Mandanten zustehende Akteneinsicht in die bei Ihnen geführte Akte über den von der Bernried Erdwärme Kraftwerk GmbH gestellten Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplans Teil A, Herrichtung Bohrplatz, betreffend das geplante Geothermie-Kraftwerk Bernried zu gewähren, und zwar in dem Zustand mit dem kompletten aktuellen Akteninhalt.
Wie Ihnen bekannt, leite ich dieses Akteneinsichtsrecht aus § 29 VwVfG her. Sie sind dieser Rechtsansicht in früherer Korrespondenz nicht gefolgt, haben aber in Ihrem Schreiben vom 08.02.2011 ausdrücklich zugestanden, dass mir der Akteneinsichtsanspruch nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zusteht.
Sie haben mir auf vorgenannte telefonische ausdrückliche Bitte erklärt, dass Sie mir keine Einsicht in Ihre vollständige Dienstakte geben können, weil sie vertrauliche Schriftstücke enthalte, die mir nicht zugänglich gemacht werden könnten. Mit dieser Begründung haben Sie meinen Akteneinsichtsantrag zurückgewiesen.

Wegen dieses Verhaltens erkläre ich Folgendes:
Hierdurch lehne ich Sie in Ihrer Eigenschaft als verantwortlichen Bearbeiter des Antrags der Erdwärme Kraftwerk GmbH auf Zulassung des Hauptbetriebsplans Teil A, Herrichtung Bohrplatz, vom 30.11.2010 wegen der Besorgnis der Befangenheit gemäß § 21 VwVfG ab.
Ich fordere Sie auf, die Bearbeitung des O.g. Antrags mit sofortiger Wirkung einzustellen, gemäß § 21 Abs. 1 VwVfG vorzugehen und mich von der entsprechenden Anordnung des Leiters Ihrer Behörde unverzüglich, nach dem diese Anordnung ergangen ist, zu unterrichten.

Vollständige Ablehnungserklärung als PDF zum herunter laden