Tutzing – Gemeinde erwägt Klage gegen Bescheid des Bergamts

“Für die Freien Wähler (FW) ist die Sache schon klar: Tutzing soll gegen den Bescheid des Bergamtes Südbayern zum 8emrieder Geothermieprojekt klagen. Denn die Gemeinde müsse “im Interesse ihrer betroffenen Bürger in Unterzeismering und Kampberg alle rechtlichen Möglichkeiten gegen einen Standort” auf Tutzinger Gebiet ausschöpfen, so die FW. Das Bergamt hatte es der Firma BE Geothermal gestattet, einen zweiten Bohrplau auf Tutzinger Flur einzurichten. (…) ”
so die Süddeutsche Zeitung vom 2.10.2012

Tutzing hatte gegen das Vorhaben Einspruch erhoben, unter anderem mit der Begründung, dass Reinjektionsbohrungen auch von Bernrieder Gebiet aus möglich seien.

Der Gemeinderat Tutzing soll in seiner Sitzung am 9. Oktober entscheiden, ob er gegen den Bescheid zur Bohrplatzherrichtung auf Tutzinger Grund des Bergamts (Regierung von Oberbayem) zum Geothermieprojekt Bemried klagt.

 

 

Siehe auch:

(Bericht der SZ vom 3.März 2012)
Genehmigungsbehörden wurden angewiesen, sich nicht an Bundesrecht zu halten.
Zur Kontroverse einer Privilegierung von Geothermie-Kraftwerken räumte Steigenberger ein, dass diese lt. Baugesetzbuch nicht privilegiert sind.
Bürgermeister Steigenberger führte dazu aus, dass der Bayerische Innenminister (Joachim Herrmann) die Genehmigungsbehörden angewiesen habe, sich nicht an dieses Bundesrecht zu halten.
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Gutachterliche Stellungnahme (Quellregion Rötlbach, Starnberger See)
Stellungnahme des Dipl.-Ing. Bernhard Heller
Beratender Ingenieur für Wasserwirtschaft, Ingenieurgeologie und Umwelttechnik vom 18.01.2012
Bei dem vom geplanten Geothermie-Kraftwerk betroffenen Gebiet handelt es sich um eine bisher völlig unberührte Landschaft mit einer durch die Verordnung gewährleisteten hohen Luft- und Wasserqualität.” weiterlesen 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tutzing sieht in dem Schutzgebiet ausschliesslich Forstfläche / Wald vor. Jegliche anderen Vorhaben stehen im Widerspruch zu den Zielvorgaben der Gemeinde Tutzing.
Auch die Landschaftsschutzverordnung “Westufer Starnberger See und angrenzende Gebiete” steht dem Vorhaben entgegen.
Das Landschaftsschutzgebiet ist hier durchzogen von wertvollen Biotopen und liegt nah an FFH-Gebieten, z.B. dem Karpfenwinkel.
Berührt werden ebenso die geschützten Moorgebiete und das Moorentwicklungsprogramm.

GKW-Planung auf Tutzinger Flur:

  • Strassenbau durch den Wald / Zuwegungen
  • Schwerlastverkehr durch das Schutzgebiet
  • 2 Betriebstankstellen
  • 1 Dieseltank
  • 20 Parkplätze
  • Entladestation für die Bahn
  • Bohrplattform
  • 2 Bohrkeller
  • Werkstatt
  • Containerplatz
  • Formationswasser-Trasse

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