Geothermie Bernried: Tutzing – verspielte Bürgermeister Wanner Vertrauens-Vorschuss?

Mit grossem Interesse wurde die Gemeinderatssitzung Tutzing am 9. Okt. 2012 von den Tutzinger Bürgern verfolgt. Es ging um die Klage gegen die Planungen des GKW Bernried auf Tutzinger Grund. Der Anwalt der Gemeinde Tutzing hatte bereits vor Monaten die Einwendungen Tutzings gegen das Vorhaben gut formuliert dem Bergamt mitgeteilt. Eine knappe Mehrheit des Gemeinderats lehnte die Vorhaben auf Tutzinger Grund ab.

Die SZ am 11. 10. 2012:
” Tutzing – So groß der Ärger ist, so verschwindend gering sind offenbar die Aussichten einer Klage: Der Gemeinderat Tutzing nimmt Abstand davon, juristisch gegen das Bemrieder Geothermieprojekt vorzugehen. Er folgt mit dem Beschluss einer Empfehlung des Rechtsanwalts Klaus Thoma, der in einem vergleichbaren Fall allerdings die Gegenseite vertritt. “
wusste die SZ am 11. Oktober zu berichten.

Wir berichteten

Tutzing – Gemeinderäte waren nicht darüber informiert, dass RA Thoma eine Geothermie-Firma gegen die Gemeinde Wielenbach vertritt.

Nun wurde bekannt, dass Bürgermeister Wanner, selbst auch Rechtsanwalt, über die Doppeltätigkeit von RA Thoma zwar informiert war, diese Information aber den Gemeinderäten vorenthalten hatte. Auch wurden Einschätzungen zu eventuellen Kosten einer Klage der Gemeinde offensichtlich irreführend vorgetragen.

Nicht absehbare Prozesskosten?

Bei der Beurteilung des Prozessrisikos wurden seitens Herrn Thoma und speziell vom Bürgermeister ein erheblicher Streitwert und somit riesige noch nicht absehbare Prozesskosten für die Gemeinde prognostiziert.
Aus diesem Grund kam es auf der Sitzung des Gemeinderats mit 8:12 Stimmen zu dem Beschluss, auf eine Klage gegen die Geothermie-Bohrgenehmigung auf Tutzinger Flur zu verzichten.

Tatsächlich wurde der Streitwert vom Verwaltungsgericht beim Prozess gegen den Primär-Bohrplatz in Bernried auf 22.500,- Euro festgesetzt.
Diese würden im schlimmsten Fall und durch 2 Instanzen bei 10.900,- Euro liegen. (davon ab, dass die Gemeinde rechtsschutzversichert ist)

 

Ein Fall für die Rechtsaufsicht?


“Es könnte durchaus ein Fall für die Rechtsaufsicht sein, ob die Abstimmung unter diesen Umständen in Ordnung war.”

kritisierte im nachhinein Gemeinderat Rudolf Krug (parteilos)
Gemeinderat Krug beantragte Aufgrund der neuen Sachlage und auf Basis aller Informationen für die Gemeinderäte, dass diese Abstimmung noch einmal wiederholt werden solle.
“Da die Frist für die Klageeinreichung der 24.10.2012 sei, käme nur die Sondersitzung am 23.10.2012 in Frage. Entsprechende Dringlichkeit sei somit gegeben.” Rudolf Krug beantragte daher, den Punkt auf diese Sitzung zu nehmen.

 

Der Bürgermeister hat die Gemeinderatssitzung am 23.10.2012 abgesagt!
Selbst wenn also das Verhalten Wanners irgendwelche Folgen haben sollte, so hat er mit diesem weiteren “Trick” die Klagemöglichkeit gegen die Bergrechtliche Genehmigungen und eine unabhängige Gewissensentscheidung des Gemeinderats erfolgreich und endgültig verhindert.

 

Eine Klage der Gemeinde gegen baurechtliche Anlagen auf Tutzinger Grund ist dagegen weiterhin möglich.R-F-J.