EEG § 28 – eine intransparente Risikomaximierung

Vergütung nach dem EEG (Stand 2009)

Grundvergütung, Anlagen bis 10 MW 16 Ct./kWh
Frühstarterbonus, Anlagen die vor 2016 ans Netz gehen 4 Ct./kWh
Wärmenutzungsbonus (Wärmenutzung > 20 %) 3 Ct./kWh
Technologiebonus, petrothermale Technik 4 Ct./kWh
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Maximale Vergütung 27 Ct./kWh

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Ab 2010 unterliegt die Förderung einer jährlichen Degression von 1 %

In der Regel wird bei Veröffentlichungen der Einspeisevergütung nach dem EEG bei Geothermiekraftwerken zur Stromerzeugung darauf verzichtet, zu beschreiben wofür diese gewährt wird. Laut EEG erhält der Betreiber eines Geothermiekraftwerks die Einspeisevergütung für 100 % des erzeugten Stroms. Dabei spielt es keine Rolle, wieviel die Kraftwerksanlage von dem erzeugten Strom selbst verbraucht. Dieser sogenannte Eigenverbrauch kann bis zu 70 % (GKW Neustadt-Glewe) des erzeuten Stroms betragen.

Das bedeutet:

a) die Einspeisevergütung erhöht sich prozentual um den Wert, den das GKW als Eigenverbrauch zum Betrieb benötigt.
b) dass der Eigenverbrauch des Geothermiekraftwerks nicht aus Geothermiestrom gedeckt werden muss, sondern aus billigem Industriestrom der in Atom- und Kohlekraftwerken erzeugt wird, gedeckt werden kann.
c) der an den Endverbraucher teuer verkaufte Strom aus Geothermiekraftwerken besteht dem prozentualen Wert nach, der sich aus dem Eigenverbrauch ergibt, möglicherweise aus Atom- bzw. Kohlestrom.

Frühstarterbonus erhöht die Risikobereitschaft

Auch der Frühstarterbonus birgt gewisse Gefahren. Er könnte GKW-Projektleiter zu voreiligen Entscheidungen verleiten, die die Risiken die von einem Geothermiekraftwerk ausgehen noch weiter erhöhen.
Dazu Peter Majer, Leiter der Stabsstelle Ökologie und Innovation bei badenova: Einerseits bietet der Frühstarterbonus den Unternehmen, die ins Risiko gehen, einen finanziellen Anreiz. Andererseits verleitet die Frist bis Ende 2015 aber zu vorschnellen Entscheidungen, die die Risiken nur unnötig erhöhen. Die Politik sollte die Frist deshalb verlängern.
Eine Verlängerung der Frist kann der Problematik nicht gerecht werden, da dadurch das Problem der erhöhten Risikobereitschaft nur verschoben und nicht gelöst wird. Eine Abschaffung des Frühstarterbonus, sowie eine Einspeisevergütung für den tatsächlich zusätzlich erzeugten Strom wären ein weiterer Schritt in Richtung transparenter Preisgestaltung. Unter diesen Voraussetzung wäre es dem mündigen Energieverbraucher möglich, sich eine objektive Meinung zum Thema Stromerzeugung aus Tiefer Geothermie zu bilden. E.J.